Gleichstellung Bundesregierung verschleppt Reform des Transsexuellengesetzes

Besucher der CSD-Parade im August 2018 in Hamburg
Foto: Markus Scholz/ dpaDie Weltgesundheitsorganisation WHO hat Transsexualität aus dem Katalog der psychischen Krankheiten gestrichen. Es wird nun in einem neu geschaffenen Kapitel zu sexueller Gesundheit zu finden sein und unter dem Stichwort "Geschlechts-Inkongruenz" aufgeführt.
Laut dem Transsexuellengesetz in Deutschland müssen betroffene Personen bislang zwei Gutachten einholen, um ihren Vornamen ändern zu lassen. Diese Regelung basiere auf der veralteten Annahme, das Transsexualität eine psychische Krankheit sei, monieren Kritiker. Ändern will die Bundesregierung das Gesetz aber vorerst nicht.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die dem SPIEGEL vorliegt. Da die Änderungen der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) erst ab 2022 zur Kodierung verwendet werden sollen, strebt die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung auch erst zu diesem Zeitpunkt an. Die komplette Anpassung würde mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen, heißt es in dem Papier.
Einzelne Kabinettsmitglieder sprechen sich für eine Reform aus, unter anderem Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD).
Regierung will Gesetzentwurf für "Dritte Option" für Transpersonen angleichen
Aus dem Papier geht zudem hervor, dass das bisher diskutierte Gesetz zur "Dritten Option" möglicherweise auch für transsexuelle Personen in einer ähnlichen Form gelten wird. Eine Möglichkeit zur "Dritten Option" muss laut dem Bundesverfassungsgericht bis Ende des Jahres geregelt werden. Bislang gilt der Entwurf nur für intersexuelle Menschen - also jene, die ohne ein eindeutig bestimmbares biologisches Geschlecht auf die Welt kommen.
In dem Papier heißt es nun: "Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah einen Gesetzesentwurf (...) vorzulegen, der Regelungen zum Vornamens- und Personenstandswechsel sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen vorsehen und damit einen weitgehenden Gleichklang der Verfahren für beide Gruppen erreichen soll." Bei dem jetzigen Entwurf zur "Dritten Option" braucht es weiterhin eine ärztliche Bescheinigung, um vorzuweisen, dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliege.
Das kritisieren die Grünen. Der LGBT-politische Sprecher Sven Lehman sagte dem SPIEGEL, die Bundesregierung könne die Frage nicht beantworten, warum weiter ärztliche Gutachten verlangt würden. "LGBT" steht für lesbisch, schwul, bi- und transsexuell.
"Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer "Dritten Option" beim Geschlechtseintrag schreibt die Bevormundung und Pathologisierung von intergeschlechtlichen Menschen leider weiter fort", sagte Lehmann. Und weiter: "Wenn die Bundesregierung nun ankündigt, diese Verfahren auf transgeschlechtliche Menschen zu übertragen, ist das inakzeptabel."
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