Flüchtlingspolitik Bundestag beschließt schärferes Asylrecht

Mehr Schnellverfahren und eine Einschränkung des Familiennachzugs: Mit der erwarteten großen Mehrheit hat der Bundestag dem Asylpaket II zugestimmt.
Bundestag: Das Asylpaket II ist beschlossen

Bundestag: Das Asylpaket II ist beschlossen

Foto: Michael Kappeler/ dpa

Schon Anfang November hatte sich die Koalition darauf geeinigt, dann folgte ein Streit über Details, jetzt gab der Bundestag sein Okay: Der Bundestag hat das Asylpaket II mit breiter Mehrheit beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 429 Abgeordnete mit Ja, es gab 147 Neinstimmen und vier Enthaltungen. Da die Opposition nur über insgesamt 127 Sitze verfügt, gab es also auch Gegenstimmen aus der Koalition.

Die Kernpunkte:

  • Bestimmte Flüchtlingsgruppen - unter anderem Asylbewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" - sollen künftig in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, wo ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden.

  • Während ihres Aufenthalts dort soll für die Flüchtlinge eine strenge Residenzpflicht gelten: Das heißt, sie dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde, in der ihre Aufnahmeeinrichtung liegt, nicht verlassen. Tun sie das doch, werden Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht.

  • Für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe soll der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Es geht um Menschen, für die nur "subsidiärer Schutz" in Deutschland gilt. Das sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen.

  • Über einen Umweg sollen aber auch "subsidiär Geschützte", vor allem aus Syrien, Angehörige nachholen können: Ihre Partner oder Kinder, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind, sollen vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden. Solche Kontingente müssen aber noch auf EU-Ebene mit diesen Ländern vereinbart werden.

  • Wer als Asylbewerber Zugang zu Integrationskursen bekommt, soll einen Teil der Kosten dafür - zehn Euro monatlich - selbst tragen.

  • Abschiebungen sollen erleichtert werden - auch bei gesundheitlichen Problemen der Betroffenen. Nur schwere Erkrankungen sollen ein Hinderungsgrund sein. Auch bei der Beschaffung von Papieren für abgelehnte Asylbewerber will der Bund mehr tun. Abschiebungen scheitern bislang oft an fehlenden Ausweisdokumenten.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD) hatte das Vorhaben zuvor in der Debatte gegen die Kritik der Opposition verteidigt. Die umstrittene Aussetzung des Familiennachzugs betreffe nur eine "kleine Gruppe" von Flüchtlingen mit ungesichertem Aufenthalt, sagte die SPD-Vizechefin.

Demgegenüber kritisierte die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt die Aussetzung des Familiennachzugs als "unverantwortlich und schäbig". "Sie trennen Familien", warf sie der Bundesregierung vor. Unbegleitete Minderjährige, für die die Aussetzung auch gilt, würden der Willkür der Behörden ausgesetzt. Göring-Eckardt kritisierte zudem das langwierige Hin und Her der großen Koalition beim Asylpaket II. "Das ist nicht Maß und Mitte, das ist Panik und Chaos."

"Innerhalb von fünf Tagen werden Gesetze durchgepeitscht", kritisierte auch die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke das beschleunigte Verfahren im Parlament. Der großen Koalition gehe es nur noch darum, wie sie Menschen, die sie loswerden wolle, möglichst schnell abschieben könne. "Das ist nur noch unerträglich und ekelhaft", sagte Jelpke zur Politik der Bundesregierung.

als/dpa/AFP

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