Geheimdienste Bundestag entfristet Antiterrorregelungen von 2002

Der praktische Bedarf sei mehrfach evaluiert worden: Der Bundestag entfristet eine Reihe von Auskunftspflichten, die im Zuge des 11. September 2001 eingeführt worden sind. Experten nannten verfassungsrechtliche Bedenken.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

Foto: Oliver Berg/ dpa

Luftverkehrsunternehmen, Telekommunikationsanbieter und Finanzdienstleister müssen den Geheimdiensten auch künftig Auskunft geben, wenn es um die Abwehr einer terroristischen Bedrohung geht. Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat der Bundestag eine Reihe von Regelungen aus dem Jahr 2002 entfristet und dauerhaft gesetzlich verankert.

Der "praktische Bedarf für diese Regelungen und ihr angemessener Einsatz" sei in wiederholten Evaluierungen bestätigt worden, hieß es zur Begründung.

Konkret handelt es sich vor allem um Auskunftspflichten gegenüber dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst. Dabei geht es etwa um die Weitergabe von Mobiltelefonnummern.

Die Regelungen waren unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September zunächst befristet eingeführt worden. Im Anschluss wurden sie stetig verlängert.

BKA: Bei aktueller terroristischer Bedrohung unverzichtbar

Bei einer Anhörung im Innenausschuss hatten einige Experten verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundeskriminalamt stellte sich jedoch hinter den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das BKA argumentierte, angesichts der aktuellen terroristischen Bedrohung seien die Erkenntnisse der Nachrichtendienste auch für die polizeilichen Ermittlungen und die Strafverfolgung unverzichtbar.

bah/dpa/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten