Geheimdienste Bundestag entfristet Antiterrorregelungen von 2002

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln
Foto: Oliver Berg/ dpaLuftverkehrsunternehmen, Telekommunikationsanbieter und Finanzdienstleister müssen den Geheimdiensten auch künftig Auskunft geben, wenn es um die Abwehr einer terroristischen Bedrohung geht. Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat der Bundestag eine Reihe von Regelungen aus dem Jahr 2002 entfristet und dauerhaft gesetzlich verankert.
Der "praktische Bedarf für diese Regelungen und ihr angemessener Einsatz" sei in wiederholten Evaluierungen bestätigt worden, hieß es zur Begründung.
Konkret handelt es sich vor allem um Auskunftspflichten gegenüber dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst. Dabei geht es etwa um die Weitergabe von Mobiltelefonnummern.
Die Regelungen waren unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September zunächst befristet eingeführt worden. Im Anschluss wurden sie stetig verlängert.
BKA: Bei aktueller terroristischer Bedrohung unverzichtbar
Bei einer Anhörung im Innenausschuss hatten einige Experten verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundeskriminalamt stellte sich jedoch hinter den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das BKA argumentierte, angesichts der aktuellen terroristischen Bedrohung seien die Erkenntnisse der Nachrichtendienste auch für die polizeilichen Ermittlungen und die Strafverfolgung unverzichtbar.