Gesetzesänderung
Bundestag erhält mehr Mitspracherechte bei Euro-Rettung
Der Bundestag hat neue Regeln für die Euro-Rettung beschlossen: Künftig muss die Regierung das gesamte Parlament über Milliardenhilfen entscheiden lassen, das umstrittene Geheimgremium soll nur noch in Ausnahmefällen zuständig sein. Einzig die Linksfraktion stimmte gegen das Gesetz
Berlin - Der Bundestag kann bei künftigen Euro-Rettungsbeschlüssen stärker mitreden als zunächst geplant. Künftig muss die Bundesregierung in mehr Fällen als bisher den gesamten Bundestag konsultieren, wenn Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF anstehen. Die Abgeordneten verabschiedeten am Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Linke stimmte dagegen.
Nach dem nun geänderten so genannten Stabilisierungs-mechanismusgesetz muss künftig fast immer das Bundestagsplenum - oder der zuständige Ausschuss - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro beschließen. Nur in besonderen Fällen darf die Entscheidung an ein kleines Sondergremium übertragen werden, dessen neun Mitglieder in geheimer Wahl vom Bundestag bestimmt werden. Eilbedürftigkeit ist zudem jetzt kein Grund mehr, um anstelle des Plenums das Sondergremium anzurufen, in dem Mitglieder des Haushaltsausschusses sitzen.
Die Ausnahme gilt für den Fall, dass über den Ankauf von Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt entschieden werden muss. Damit soll besondere Vertraulichkeit und damit der Erfolg der Maßnahmen gesichert werden. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes waren weit mehr Entscheidungen an das Neuner-Gremium ausgelagert worden.
Die Überarbeitung des Gesetzes war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgerichtdie bisherige Fassung teilweise für nichtig erklärt hatte. Das geheim tagende, bisher neunköpfige Sondergremium für eilbedürftige Entscheidungen verstößt aus Sicht der Karlsruher Richter gegen Beteiligungsrechte der Abgeordneten. Nur in Ausnahmen mit besonderer Vertraulichkeit, welche die Richter nur beim Ankauf bestimmter Staatsanleihen gegeben sahen, sei eine Entscheidung durch ein Sondergremium gerechtfertigt, entschied das Gericht im Februar. Die Regelungen beziehen sich auf den derzeitigen Euro-Rettungsfonds EFSF, der in rund einem Jahr vom dauerhaften Krisenmechanismus ESM abgelöst werden soll.
Haushälter Norbert Barthle (CDU) lobte die Gesetzesänderung als guten Kompromiss. Einerseits dürften "fundamentale Rechte" der Abgeordneten nicht aufs Spiel gesetzt werden, andererseits dürfe das Parlament aber auch den "Wunsch nach Mitsprache" nicht übertreiben. Die Linke monierte, dass in bestimmten Fällen weiterhin ein kleines Gremium von derzeit neun Abgeordneten gewichtige Entscheidungen über Milliardensummen treffen könne.