Opposition im Bundestag Fragelimit für BSW und Linke wird vorerst wieder aufgehoben
Die Gruppen von BSW und Linke im Bundestag
Foto: Frederic Kern / Geisler-Fotopress / picture allianceDie Gruppen von Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sollen künftig im Bundestag wieder ohne Begrenzung Kleine Anfragen stellen können. Das wurde dem SPIEGEL am Donnerstag in Koalitionskreisen bestätigt. Der Bundestag hatte Anfang Februar die Abgeordneten von Linke und BSW als Gruppen anerkannt, dabei aber ihr Fragenkontingent auf zehn pro Monat begrenzt.
Gegen die Beschränkungen hatte die Linke vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt – im Zuge eines sogenannten Organstreitverfahrens. Ziel dabei war zunächst eine Eilentscheidung. Die Entscheidung in der Sache könnte sich jedoch hinziehen.
In einer Vorlage für den Ältestenrat des Parlaments heißt es nun, der entsprechende Passus soll bis zum Abschluss des Verfahrens »nicht angewandt« werden. »Wir sind an einer Klärung offener Rechtsfragen zu den Fragerechten interessiert, aber bis zu einer Hauptsacheentscheidung sollen die Gruppen ihre Fragerechte ausüben können«, sagte Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, dem SPIEGEL.
Nachdem Sahra Wagenknecht und mehrere Mitstreiter die Linke verlassen und sich dem BSW angeschlossen hatten, verlor die Linke ihren Status als Fraktion im Bundestag. An diesen sind zahlreiche Rechte geknüpft, etwa das Recht, unbegrenzt Kleine Anfragen zu stellen.
Linken-Politikerin Clara Bünger, die das Verfahren in Karlsruhe begleitet, zeigt sich erfreut. »Zahlreiche Verbände, Organisationen und Privatpersonen haben sich hinter uns und gegen die Beschränkung unseres Fragerechts gestellt«, sagt die Bundestagsabgeordnete. Die Entscheidung bedeute einen »Gewinn für mehr Transparenz und Demokratie«.