Gegen Stimmen der AfD Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten Hilse auf

Dem AfD-Abgeordneten Karsten Hilse droht ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nun hat der Bundestag seine Immunität aufgehoben.
Karsten Hilse (AfD) hat seine Immunität verloren (Archivbild)

Karsten Hilse (AfD) hat seine Immunität verloren (Archivbild)

Foto: Christoph Hardt / Future Image / IMAGO

Gut ein Jahr nach seiner Teilnahme an einer sogenannten Querdenker-Demonstration droht dem sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse ein juristisches Nachspiel. Gegen die Stimmen der AfD erteilte das Parlament am Donnerstagabend die Genehmigung  zur Durchführung eines Strafverfahrens. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundestag erfuhr, wird gegen Hilse ermittelt, weil er am Rande einer Demonstration gegen staatliche Anti-Corona-Maßnahmen Widerstand gegen die Polizei geleistet haben soll.

Bundestagsabgeordnete genießen grundsätzlich Immunität und damit weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung. Laut Artikel 46 des Grundgesetzes darf die Justiz wegen einer mutmaßlichen Straftat nur Anklage erheben und Durchsuchungen anordnen, wenn der Bundestag zuvor die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hat.

Im Kontext einer Demonstration zur Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz hatte die Polizei auch gegen Hilse ermittelt, weil er ein gefälschtes Attest vorgezeigt haben soll. Er wurde damals vorläufig festgenommen. Einem Bericht der »taz« zufolge  ist das mutmaßlich gefälschte Attest jedoch derzeit kein Ermittlungsgegenstand. Um was für ein Strafverfahren es genau geht, blieb dennoch unklar. Der Abgeordnete war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auch die Staatsanwaltschaft wollte sich auf SPIEGEL-Anfrage zu dem Vorgang zunächst nicht äußern.

tfb/dpa
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