Bundestag
Koalition legt Entwurf für Oppositionsrechte vor
Linke und Grüne stellen nur etwa 20 Prozent der Abgeordneten im Bundestag - zu wenig, um die Große Koalition wirksam kontrollieren zu können. Union und SPD wollen die Geschäftsordnung des Bundestags ändern.
Abstimmung im Bundestag: Die Opposition soll mehr Rechte bekommen
Foto: Maurizio Gambarini/ dpa
Berlin - Die Mini-Opposition hofft darauf, mehr Rechte zu erhalten. Nun legten CDU und SPD einen Entwurf vor, der eine Änderung der Geschäftsordnung im Bundestag vorsieht. Am Donnerstag soll im Parlament über den Entwurf beraten werden.
So sollen Grüne und Linke gemeinsam einen Untersuchungsausschuss beantragen können, auch wenn sie nicht die benötigten 25 Prozent Zustimmung unter den Abgeordneten haben. Beide Parteien erzielten bei der letzten Bundestagswahl jeweils nur 8,6 bzw. 8,4 Prozent der Stimmen und kommen deshalb gemeinsam auf rund 20 Prozent der Mandate.
Gestärkte Rechte soll die Opposition auch im Zusammenhang mit der parlamentarischen Einbindung bei Euro-Rettungsmaßnahmen bekommen. So sollen beide Parteien etwa eine Unterrichtung des Haushaltsausschusses oder eine öffentliche Anhörung verlangen dürfen.
Außerdem soll die Opposition mehr Geld für ihre Arbeit bekommen. Der aus Steuergeldern finanzierte sogenannte Oppositionszuschlag soll von zehn auf 15 Prozent je Abgeordnetem steigen. Damit können Grüne und Linke mit jeweils 300.000 Euro mehr pro Jahr rechnen.