Frauenanteil im Bundestag So treibt die SPD das Paritätsgesetz voran

SPD-Fraktion im Bundestag bei Feier zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts
Foto: Bernd von Jutrczenka/picture alliance/dpaDas Vorbild heißt Brandenburg. Anfang des Jahres hat die rot-rote Koalition ein Paritätsgesetz beschlossen, als erstes Bundesland. Das Gesetz sieht vor, dass die Listenplätze aller Parteien zu Landtagswahlen künftig abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen.
Auf Bundesebene nimmt die Debatte über ein Paritätsgesetz nun Fahrt auf. Am Dienstag diskutierte die SPD-Fraktion im Bundestag eine Stunde lang darüber, wie das Wahlrecht geändert werden kann, um den Frauenanteil zu erhöhen. Zu Gast waren die Brandenburger Landtagsabgeordnete Klara Geywitz und Elke Ferner vom Deutschen Frauenrat, langjährige Bundestagsabgeordnete.
Als Grundlage diente den Abgeordneten ein fünfseitiges Positionspapier, das dem SPIEGEL vorliegt. Es wurde nicht förmlich beschlossen, sondern sollte die Diskussion in der Fraktion vorantreiben. Unter dem Titel "Eine Selbstverständlichkeit: Die Hälfte der Macht für Frauen" führt eine Projektgruppe von acht Abgeordneten Hintergründe und Optionen für ein Paritätsgesetz auf. "Frauen werden in der politischen Kultur in Deutschland und in Nominierungsverfahren strukturell benachteiligt", schreiben die Autoren.
So mache vor allem derjenige politische Karriere, der ein langjähriges, konstantes Engagement vorweise (die sogenannte Ochsentour) und eine männliche Erwerbsbiografie ohne Unterbrechungen habe. Das aktuelle Wahlrecht führe auch deshalb nicht zu einer ausgewogenen Repräsentanz von Männern und Frauen in den Parlamenten.
"Nicht nur die Hälfte des Kuchens, sondern auch die Hälfte der Bäckerei"
Im Bundestag etwa ist der Frauenanteil mit 30,7 Prozent so niedrig wie zuletzt vor 20 Jahren. Dafür sorgen vor allem AfD (elf Prozent), Union (20 Prozent) und FDP (24 Prozent). Doch auch bei den Sozialdemokraten sind die weiblichen Abgeordneten mit 42 Prozent in der Minderheit. Bei den Grünen (58 Prozent) und der Linkspartei (54 Prozent) überwiegen hingegen die Frauen.
Josephine Ortleb ist eine der Abgeordneten der SPD-Projektgruppe Parität. "100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz, 25 Jahre Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetz sind für uns als Fraktion nicht nur ein Grund zu feiern, sondern auch Verpflichtung", sagt die 32-Jährige. "Wir wollen nicht nur die Hälfte des Kuchens, sondern auch die Hälfte der Bäckerei. Und das gilt halt eben auch für den Deutschen Bundestag."
Konkret nennen die Sozialdemokraten in ihrem Positionspapier drei Möglichkeiten für ein neues Wahlgesetz - sie unterscheiden dabei Optionen für Erst- und Zweitstimme:
- Quotierung der Listenwahl: Das Wahlgesetz wird so geändert, dass die Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einem Mann und einer Frau besetzt werden müssen. Nicht paritätisch besetzte Listen werden zurückgewiesen.
- Parität bei Direktwahl Option 1: Für jeden Wahlkreis werden von jeder Partei eine Frau und ein Mann aufgestellt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen und kann einen Mann und eine Frau wählen - nicht zwangsläufig von der gleichen Partei.
- Parität bei Direktwahl Option 2: Für jeden Wahlkreis werden von jeder Partei eine Frau und ein Mann aufgestellt. Jeder Wähler hat aber nur eine Stimme.
Voraussetzung bei den Optionen für die Direktwahl wäre eine Verringerung der Wahlkreise. So würde sich auch die Zahl der Abgeordneten reduzieren. Dieser Punkt wurde aber laut Teilnehmern von mehreren Abgeordneten kritisch gesehen. Eine Vergrößerung der Wahlkreise würde die politische Arbeit vor Ort deutlich erschweren und könne zu einer weiteren Entfremdung von Politikern und Wählern führen, warnten Kritiker (Lesen Sie hier mehr zum Wahlsystem bei Bundestagswahlen).
Auch verfassungsrechtliche Probleme drohen. Artikel 38 des Grundgesetzes garantiert freie und gleiche Wahlen. Zur Wahlfreiheit gehört grundsätzlich ein freies Wahlvorschlagsrecht. Die Wahlfreiheit aber sehen viele Verfassungsrechtler durch ein Paritätsgesetz verletzt, weil die Parteien nicht mehr frei entscheiden könnten, welche Kandidaten sie auf welchen Listenplatz aufstellen. Deshalb wird erwartet, dass das Brandenburger Paritätsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet.
Die Befürworter in der SPD ficht das nicht an. Es sei gut, wenn das Verfassungsgericht abwäge, ob das Gleichstellungsgebot aus Artikel 3 Grundgesetz den Eingriff in die Parteienfreiheit und gegebenenfalls in die Freiheit und Gleichheit der Wahl rechtfertige.
Klar ist aber auch: Allein hat die SPD keine Chance, ein Paritätsgesetz einzuführen. Große Hoffnung setzen die Anhänger deshalb auf eine fraktionsübergreifende Frauenrunde, die sich seit Februar regelmäßig trifft. Die nächste Runde soll es am kommenden Donnerstag geben.
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