Längere Verjährungsfristen Bundestag stärkt Rechte von Missbrauchsopfern

Lange brauchte der Bundestag, um einen besseren Opferschutz für sexuell misshandelte Kinder zu verabschieden. Jetzt hat das Parlament mit den Stimmen von Union und FDP und bei Enthaltung der Opposition unter anderem längere Verjährungsfristen beschlossen.
Abgeordnete des Bundestages (Archivbild): Lange um Gesetzentwurf gerungen

Abgeordnete des Bundestages (Archivbild): Lange um Gesetzentwurf gerungen

Foto: dapd

Berlin - Die Opfer von Kindesmissbrauch werden künftig besser gesetzlich geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Der Entwurf, der voraussichtlich im Sommer in Kraft tritt, sieht längere Verjährungsfristen vor. Auch soll den Opfern eine unnötige Belastung in Strafprozessen erspart werden.

Die Gesetzesinitiative geht zum Teil auf Empfehlungen des Runden Tisches zum sexuellen Kindesmissbrauch zurück. Diesen hatte die Bundesregierung vor gut zwei Jahren eingesetzt, nachdem eine Serie von Missbrauchsfällen in Kirchen, Heimen und Schulen die Öffentlichkeit erschütterte.

Um die Details des Gesetzentwurfs war lange gerungen worden. Erst am Mittwoch hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages auf die Neuregelungen geeinigt. Der Entwurf der Bundesregierung wurde mit einigen Änderungen mit den Stimmen von Union und FDP am Donnerstag gebilligt. SPD, Grüne und Linkspartei enthielten sich. Insbesondere die längeren Verjährungsfristen waren koalitionsintern lange umstritten.

Das sieht die Gesetzesinitiative unter anderem vor:

  • Die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern beginnt künftig nicht wie bisher mit dem 18. Lebensjahr, sondern erst dann, wenn das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet hat. So soll den Betroffenen mehr Zeit zur Aufarbeitung gegeben werden. Die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist orientiert sich an der Schwere der Tat. Bei schweren Vergehen, etwa einer Vergewaltigung, kann die Verjährungsfrist bis zu 20 Jahre betragen.
  • Die zivilrechtlichen Verjährungsfristen werden für Schadensersatzansprüche von bisher drei auf nun 30 Jahre heraufgesetzt. Die Neuregelung gilt allerdings nicht rückwirkend für bereits verjährte Fälle.
  • Durch den Einsatz von Videoaufnahmen sollen künftig Mehrfachvernehmungen der Opfer bei Strafverfahren weitgehend vermieden werden. Auch kann bei sensiblen Befragungen der Opfer die Öffentlichkeit im Gericht leichter ausgeschlossen werden.

Mit der Aussage "Gutes braucht Zeit" rechtfertigte die CDU-Abgeordnete Michaela Noll den Umstand, dass der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Gesetzentwurf 18 Monate im Rechtsausschuss des Bundestages liegengeblieben war. Rosemarie Hein (Linke) und Ingrid Hönlinger (Grüne) bemängelten, dies sei für die Opfer kein gutes Signal gewesen.

Für die SPD forderte Sonja Steffen einen Beginn der strafrechtlichen Verjährungsfrist erst nach dem 30. Lebensjahr des Opfers. Viele Betroffene trauten sich erst viel später in ihrem Leben, Anzeige zu erstatten.

Marco Buschmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, mahnte weitere Schritte an. Jetzt gehe es darum, möglichst schnell den Hilfsfonds für die Opfer sexueller Gewalt im familiären Bereich ausreichend zu finanzieren.

Bund und Länder konnten sich bisher nicht über die 100 Millionen Euro für den Hilfsfonds einigen. Dieser ist als Ergänzung zu den rechtlichen Ansprüchen der Betroffenen gedacht. Mit dem Geld sollen unter anderem Therapien bezahlt werde. Der Bund will sich zum geplanten Start des Fonds zum 1. Mai nun zunächst allein mit 50 Millionen Euro beteiligen.

heb/dpa/AFP
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