Illegale Parteienfinanzierung Bundestag verhängt Strafzahlungen gegen CDU, SPD, Grüne und Linke

Alle Bundestagsfraktionen missbrauchten im Wahljahr 2013 das ihnen anvertraute Steuergeld rechtswidrig für Parteizwecke. Manche Parteien kommt das nach SPIEGEL-Informationen nun teuer zu stehen.
Blick ins Bundestagsplenum: Sanktionsbescheide an Parteien verschickt

Blick ins Bundestagsplenum: Sanktionsbescheide an Parteien verschickt

Foto: FELIPE TRUEBA/EPA-EFE/REX

Wegen der Annahme unzulässiger Spenden hat die Bundestagsverwaltung Strafzahlungen gegen vier Parteien verhängt. Nach Informationen des SPIEGEL soll Die Linke 90.168,15 Euro Strafe zahlen, die SPD 44.234,01 Euro und die Grünen 17.063,97 Euro. Die CDU kommt mit einer Strafe von 93,96 Euro davon.

Hintergrund der Sanktionen sind illegale Zuwendungen im Bundestagswahljahr 2013. Auslöser war eine Prüfung des Bundesrechnungshofs, der die Ausgaben der Fraktionen der damals im Bundestag vertretenen Parteien untersucht hatte.

Die steuerfinanzierten Mittel dürfen laut Gesetz nicht für Parteiaufgaben verwendet werden, sondern nur für Parlamentsarbeit. Dennoch hatten dem Rechnungshofbericht zufolge alle Fraktionen ihre Mittel damals teilweise "rechtswidrig für Parteiaufgaben" eingesetzt: Union und Grüne in "einzelnen Fällen", SPD und Linke in "mehreren Fällen" und die FDP "in erheblichem Umfang". Die AfD war 2013 noch nicht im Parlament.

Der Rechnungshofbericht wurde seit 2017 von der Bundestagsverwaltung geprüft. Ende September dieses Jahres wurden die Untersuchungen abgeschlossen und die Sanktionsbescheide an die Parteien verschickt.

In vielen Fällen kam die Bundestagsverwaltung zu einer völlig anderen Bewertung als der Bundesrechnungshof. Entsprechend niedrig fielen zahlreiche Strafen aus. Die FDP, die laut Rechnungshof am heftigsten Steuergeld für Parteizwecke missbraucht  hatte, blieb gänzlich straffrei.

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