Bundestagswahl 2021 So hat Deutschland gewählt – aktuelle Ergebnisse

Wer wird Deutschland regieren? Das vorläufige Ergebnis und Zahlen zur Bundestagswahl im Überblick.

Rund 60,4 Millionen Wahlberechtigte waren aufgerufen, ihr Kreuz zu machen und die Mitglieder des 20. Bundestags zu wählen.

Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. So wurde in den einzelnen Gebieten abgestimmt:

Viele Wahlberechtigte haben aufgrund der Coronapandemie per Briefwahl abgestimmt. Den Anteil der Briefwähler schätzte Bundeswahlleiter Georg Thiel im Vorfeld der Wahl auf mindestens 40 Prozent. Bei der letzten Wahl im Jahr 2017 waren es im Bundesdurchschnitt 28,6 Prozent. Dass die Coronapandemie einen Einfluss auf die Wahlbeteiligung haben könnte, vermutete Thiel hingegen mit Verweis auf die letzten Landtagswahlen nicht.

So wird gewählt

Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt. Der Gewinner dieses Direktmandats zieht für seinen Wahlkreis in den Bundestag ein. Aus jedem der deutschlandweit 299 Wahlkreise gelangt so ein Kandidat ins Parlament. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

Die wichtigere Stimme ist die Zweitstimme. Sie bestimmt das Mehrheitsverhältnis im Bundestag, also welchen Anteil der insgesamt mindestens 598 Sitze eine Partei letztendlich erhält. Die Zweitstimmen zählen allerdings nur, wenn eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält (Fünfprozenthürde) oder mindestens drei Direktmandate gewonnen hat. Schafft sie das nicht, verfallen die Zweitstimmen. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern wählen die Landesliste einer Partei. Die Kandidaten von den Landeslisten ziehen gemäß dem Zweitstimmenergebnis ins Parlament ein.

Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr eigentlich aufgrund des Zweitstimmenergebnisses zustehen würden, spricht man von Überhangmandaten. Für jedes Überhangmandat erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate, sodass insgesamt die Sitzverteilung wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Dadurch wächst der Bundestag über die gesetzliche Mindestgröße von 598 Sitzen hinaus.

Erstmals durften bei einer Bundestagswahl auch rund 85.000 beeinträchtigte Menschen mit Vollbetreuung wählen. Das Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger gilt seit 2019.

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