Bundesverfassungsgericht AfD-Abgeordnete dürfen Klage gegen Parteienfinanzierung nicht beitreten

Die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland im Bundestag (Archivbild)
Foto: Sean Gallup / Getty ImagesSchlappe für die AfD in Karlsruhe: Ihre Fraktion im Bundestag darf nicht eigenmächtig mit den anderen Oppositionsfraktionen gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung durch Union und SPD klagen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
30 aktuelle und frühere AfD-Abgeordnete hatten in Karlsruhe ihren Beitritt zu einer 2018 eingereichten Normenkontrollklage von FDP, Linken und Grünen beantragt. Ein solcher Schritt sei aber gesetzlich nicht vorgesehen, teilte das Gericht zur Begründung mit. Außerdem hätten die anderen drei Oppositionsfraktionen einem Anschluss der AfD nicht zugestimmt (Az. 2 BvF 2/18 ).
Für eine Normenkontrollklage braucht es mindestens ein Viertel der Parlamentarier, daher wollte sich die AfD anschließen. Bundestagsabgeordnete dürften bei der Bildung des Quorums für eine Normenkontrollklage nicht gezwungen werden, »mit Abgeordneten gemeinschaftlich aufzutreten«, mit denen sie nicht zusammenarbeiten wollten, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich 25 Millionen Euro mehr bekommen sollen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro. Begründet wurde das vor allem mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung. Die Opposition fühlte sich überrumpelt und kritisierte das Vorgehen.
Die AfD-Fraktion hatte 2018 auch eine eigene Organklage gegen die Reform der Parteienfinanzierung eingereicht. Die entsprechenden Eilanträge blieben in Karlsruhe jedoch ebenfalls ohne Erfolg .