Bundesverfassungsgericht AfD scheitert mit Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik

Karlsruhe hat Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die AfD hatte dagegen geklagt, dass Flüchtlinge im Jahr 2015 nicht abgewiesen worden waren.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Foto: Uli Deck/ dpa

Die AfD im Bundestag ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin in sämtlichen Punkten gescheitert. Die Richter des Zweiten Senats verwarfen alle drei Anträge einstimmig als unzulässig. Das teilte das Gericht am Dienstag mit .

Die AfD-Fraktion wollte vor allem Angela Merkels (CDU) Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen. Die Abgeordneten konnten dem Beschluss der Verfassungsrichter zufolge aber nicht hinreichend darlegen, dass sie diese Entscheidungen in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten - zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag saß.

Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge zielten darauf ab, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und "objektives Recht" zu wahren. Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten und dienten nicht "der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns".

Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt habe.

vks/dpa/AFP
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