Bundesverfassungsgericht Deutsches Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig

Fridays for Future und andere Klimaschützer hatten gegen das Klimaschutzgesetz geklagt – es geht ihnen nicht weit genug. Nun hat Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde teilweise recht gegeben: Die Regierung muss nachbessern.
Protest von Fridays for Future für einen strengeren Klimaschutz

Protest von Fridays for Future für einen strengeren Klimaschutz

Foto: Sebastian Gollnow/ dpa

Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichten die Bundesregierung daher, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer, darunter Fridays for Future, waren somit zum Teil erfolgreich.

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Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter in ihrer Begründung . »Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.« Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar.

»Jegliche Freiheit potenziell betroffen«

»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind«, heißt es in der Erklärung. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, »um diese hohen Lasten abzumildern«.

Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen.

»Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten«, heißt es dazu vom Bundesumweltministerium. Nach dem Pariser Klimaabkommen – das die Grundlage des deutschen Gesetzes bildet – soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Linus Steinmetz, einer der Beschwerdeführer von »Fridays For Future«, nennt das Urteil einen riesigen Erfolg. »Das bestätigt uns erstmals darin, was wir seit Jahren wissen«, sagte er dem SPIEGEL. »Das Klimagesetz der Bundesregierung war schon immer unvereinbar mit wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten«. Nun stehe das auch »schwarz auf weiß gedruckt.«

mrc/clh/dpa
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