Bundesverfassungsgericht Drahtzieher des »Ibiza-Videos« darf ausgeliefert werden

Am »Ibiza-Video« zerbrach Österreichs frühere Regierung, Heinz-Christian Strache verlor sein Amt als Vizekanzler. Jetzt muss der mutmaßliche Drahtzieher hinter den Aufnahmen Deutschland wohl verlassen.

Der mutmaßliche Drahtzieher des »Ibiza-Videos« kann nach Österreich ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag einen Eilantrag des Mannes ab. Er habe »nicht substantiiert dargelegt, dass er in der Republik Österreich politisch verfolgt wird und ihn dort kein faires Verfahren (...) erwartet«, heißt es in dem Beschluss aus Karlsruhe.

Die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist noch anhängig, darüber kann aber nach der Auslieferung entschieden werden. Wann der Mann nun Deutschland verlassen muss, ist unklar.

Der Eilantrag richtete sich gegen einen Beschluss des Berliner Kammergerichts, das die Auslieferung für zulässig erklärt hatte. Der 40 Jahre alte Privatdetektiv, der mit Europäischem Haftbefehl gesucht wurde, war im Dezember in Berlin festgenommen worden. Am Freitag war er noch im Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Bilanzskandal Wirecard befragt worden, dem er sich als Zeuge angeboten hatte.

Das im Mai 2019 veröffentlichte Video hatte in Österreich zum Sturz der Regierung von konservativer ÖVP und rechter FPÖ geführt. Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wirkte auf dem heimlich auf Ibiza aufgenommenen Video anfällig für Korruption.

kev/dpa
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