Bundeswehr Verfassungsgericht erlaubt Waffeneinsatz im Inland

Phantom-Jets der Bundeswehr: Karlsruhe erlaubt Waffeneinsatz im Inland
Foto: A2800 epa Terry Lee/ dpaKarlsruhe - Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur "als Ultima Ratio zulässig", heißt es in der Entscheidung.
Der Einsatz von Kampfflugzeugen zum Abschuss von möglicherweise entführten Passagiermaschinen bleibt allerdings weiter unzulässig. Diese Frage sei auch nicht Gegenstand des Beschlusses gewesen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag.
Das Gericht wich damit von einem Urteil des Ersten Senats von 2006 zum Luftsicherheitsgesetz ab. Die gemeinsame Entscheidung aller Richter war nötig, weil der Zweite Senat auf Klagen von Bayern und Hessen den Einsatz der Bundeswehr mit Kampfmitteln zur Unterstützung der Länder bei Katastrophen erlauben wollte.
In solchen Fällen muss das Plenum angerufen werden, in dem alle 16 Bundesverfassungsrichter der zwei Senate sitzen. Die Plenarentscheidung hat jetzt zur der Änderung geführt. Es ist erst die fünfte Plenarentscheidung des Verfassungsgerichts seit seiner Gründung. Das Luftsicherheitsgesetz hatte der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf den Weg gebracht.