Geheimdienste Experten kritisieren mangelnde Kontrolle des »Militärischen Nachrichtenwesens« der Bundeswehr
Bundeswehrsoldaten bei einem simulierten Gefecht
Foto: Daniel Vogl / picture alliance / dpaDas Militärische Nachrichtenwesen der Bundeswehr operiert nach Ansicht von Experten ohne »ausreichende gesetzliche Grundlage«. Die geschätzt rund 7000 Beschäftigten des Bereichs unterlägen keiner wirksamen Kontrolle, heißt es in einer bislang unveröffentlichten Analyse der Berliner Denkfabrik Stiftung Neue Verantwortung. Das Papier liegt dem SPIEGEL vor. »Die diversen Bundeswehr-Einheiten, die militärische Aufklärung betreiben, verfügen über mehr Personal als der Bundesnachrichtendienst«, so der Co-Autor der Analyse, Thorsten Wetzling.
Der BND, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr sind als Nachrichtendienste des Bundes dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags gegenüber rechenschaftspflichtig. Ihre Befugnisse sind per Gesetz geregelt. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem neuen BND-Gesetz.
Israel wehrt sich
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Um Briefe abzufangen, Telefone oder Computer zu überwachen, brauchen die Geheimdienste eine Genehmigung der G10-Kommission des Bundestags. Zudem unterliegt die technische Aufklärung des BND seit Anfang 2022 der Aufsicht des Unabhängigen Kontrollrats. Dessen Funktion umfasst auch Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten in diesem Bereich. Die Behörde wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingerichtet.
Ausländische Partner der deutschen Dienste bemitleiden ihre deutschen Kollegen regelrecht. Die Deutschen, so ist vielerorts zu hören, seien »regelrecht gefesselt von ihren eigenen Beschränkungen«.
Freifahrt für Militärisches Nachrichtenwesen
Ganz anders dagegen sieht die Situation hingegen für das Militärische Nachrichtenwesen (MilNW) aus. Die Bundeswehr-Einheiten arbeiten wie klassische Nachrichtendienste: Sie betreiben Fernmeldeaufklärung, arbeiten mit menschlichen Quellen und werten öffentlich verfügbare Informationen aus.
Ihre Aufgaben und Befugnisse sind allerdings nicht gesetzlich geregelt. Zudem unterliegen sie außer über den Verteidigungsausschuss des Bundestags keiner parlamentarischen Kontrolle.
Kritik nach Inlandsüberwachung
Die technische Aufklärung des MilNW ist auf das Ausland ausgerichtet, etwa den Funkverkehr feindlicher Streitkräfte. So soll beispielsweise die Kommunikation russischer Truppen während des Georgienkriegs in weiten Teilen abgefangen worden sein. Während des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr soll das MilNW umfangreich afghanische Telekommunikation überwacht haben.
Im Januar wurde allerdings bekannt, dass bei einem Projekt zur Erkennung feindlicher Propaganda auch Aktivisten des »Zentrums für politische Schönheit« ins Visier des MilNW geraten waren. Diese hatten in einer Satire-Aktion für die Rückgabe verschwundener Bundeswehr-Waffen getrommelt.
Dieser Fall von Überwachung im Inland zeige, »dass bislang sowohl klare Regeln als auch die notwendige Kontrolle in dem Bereich fehlen«, sagt Wetzling. »Das muss die Ampel dringend nachholen.« Die Bundesregierung bestritt im März Überwachungsmaßnahmen gegen die Aktivisten. Diese hatten die Bundeswehr zuvor verklagt.