Zwischenfall
Bundeswehrsoldat feuerte Rakete auf Übungsflugzeug
Es sollte eine Übung sein - beinahe endete sie in einer Katastrophe. Statt auf eine Drohne schoss ein Bundeswehrsoldat seine Rakete auf ein bemanntes Übungsflugzeug ab. Der Vorfall ereignete sich schon im Mai 2011 in Schleswig-Holstein und beschäftigte nun die Justiz.
Flugabwehrrakete des Typs Stinger: Nur knapp verfehlt
Foto: Carsten Rehder/ picture alliance / dpa
Putlos/Lübeck - Bei einer Schießübung der Bundeswehr in Ostholstein ist es zu einer gefährlichen Panne gekommen. Ein Soldat feuerte im Mai 2011 eine Flugabwehrrakete statt auf eine dafür vorgesehene Drohne auf ein bemanntes Übungsflugzeug.
Der Vorfall wurde jetzt bekannt, weil sich das Oldenburger Amtsgericht am Freitag mit dem Beinahe-Abschuss beschäftigte. Der damals diensthabende Feldwebel musste sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr verantworten.
Bei dem Zwischenfall auf dem Truppenübungsplatz Putlos nahe der Ostsee verfehlte das Geschoss das Flugzeug, berichten die "Lübecker Nachrichten". Demnach handelte es sich dabei um eine zivile Maschine, die im Auftrag der Streitkräfte sogenannte Schleppziele zieht. Für die "Stinger"-Übungen sollten jedoch unbemannte Drohnen verwendet werden.
Der heute 27-Jährige Feldwebel hatte damals den Feuerbefehl gegeben. Mit der Fliegerfaust "Stinger" sollte der Abschuss von Flugzeugen trainiert werden. Nach diversen Trockenübungen sei der Feldwebel mit seinem Trupp schließlich auf die Schießbahn des Truppenübungsplatzes gewechselt, berichten die "Lübecker Nachrichten". Um elf Uhr sollte das Schießen beginnen, doch schon vorher gab der Unteroffizier den Abschussbefehl. Ein gefährlicher Fehler, denn im Fadenkreuz des Schützen stand das zivile Flugzeug.
Die FIM-92 "Stinger" ist eine infrarotgelenkte Luftabwehrrakete, ihre Trefferquote liegt normalerweise bei 80 Prozent. Dass auf dem Schießplatz Putlos keine Drohne, sondern ein bemanntes Flugzeug anvisiert war, erkannte laut "Lübecker Nachrichten" niemand. Die Rakete verfehlte das Ziel und schlug in einem Waldgebiet ein.
Ob der Feldwebel die alleinige Verantwortung an dem Unfall trägt, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Die Richter stellten deshalb das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Gegen den Feldwebel hat die Bundeswehr nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Pikant war ein anderes Detail: Mit der internen Untersuchung der Bundeswehr sei seinerzeit ausgerechnet jener Major beauftragt worden, der Verantwortung für die gesamte Übung trug, rügte der Richter.