Neuer Bundeswehr-Erlass Von der Leyen ordnet Distanz zu Wehrmacht und NVA an

Von der Leyen mit Bundeswehrsoldaten (Archivbild)
Foto: Bernd Thissen/ dpaUrsula von der Leyen hat einen neuen Traditionserlass für die Bundeswehr vorgelegt. Weder die Wehrmacht noch die ehemalige Armee der DDR dürften ein Vorbild für die Truppe sein, legt die Verteidigungsministerin als oberste Dienstherrin in dem zehnseitigen Entwurf fest. "Für die Streitkräfte eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates ist die Wehrmacht als Institution nicht sinnstiftend", heißt es wörtlich in dem Papier, das dem SPIEGEL vorliegt. (Laden Sie das Papier hier als pdf herunter)
Der Entwurf soll nun in der Bundeswehr und in allen beteiligten Gremien wie zum Beispiel dem Personalrat und den einzelnen Teilstreitkräften diskutiert werden. Es wird allerdings nicht erwartet, dass es noch zu substanziellen Änderungen kommt: Die CDU-Politikerin hat das Vorhaben zur Chefsache erklärt und eigens einen General für die Neufassung verpflichtet. Der Erlass könnte somit Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Der Traditionserlass regelt für die Bundeswehr, welche Persönlichkeiten für die Soldaten Vorbilder sein dürfen und sagt damit auch viel über die Identität der Truppe aus. Von der Leyen hatte eine Neufassung des bisherigen Erlasses aus dem Jahre 1982 begonnen, nachdem im April der Fall des rechtsextremen Soldaten Franco A. aufgedeckt wurde. Damals kam heraus, dass in manchen Kasernen die Wehrmacht als Vorbild der Bundeswehr verehrt wurde.
Für die Zukunft ordnet die Ministerin nun eine sehr klare Abgrenzung an: Lediglich eine "Beteiligung am militärischem Widerstand gegen das NS-Regime oder besondere Verdienste um den Aufbau der Bundeswehr" seien Gründe für die Verehrung von Wehrmachtsoldaten. Nur "ein soldatisches Selbstverständnis mit Wertebindung, das sich nicht allein auf rein handwerkliches Können im Gefecht reduziert", heißt es in dem Papier, könne für die Bundeswehr sinnstiftend sein.
Bisher war die Abgrenzung zur Wehrmacht nicht klar definiert, in der Folge wurden in der Truppe teilweise Kommandeure wie Rommel verehrt oder gar als Helden dargestellt. Ausgerechnet in der Kaserne von Franco A. im französischen Illkirch wurde kurz nach seiner Festnahme ein sogenanntes Traditionszimmer mit Wehrmacht-Helmen und reichlich Landser-Bildern entdeckt.
Auf Distanz auch zur Nationalen Volksarmee
Mit dem neuen Erlass sind Zimmer wie in der Kaserne in Illkirch nicht mehr erlaubt. "Die Ausschmückung von Diensträumen mit Exponaten und Darstellungen der Wehrmacht und der NVA oder ihrer Angehörigen ist außerhalb von Ausstellungen in militärgeschichtlichen Sammlungen nicht gestattet", steht deutlich in dem Papier. Die Ausstellung von Uniformen oder ähnlichen Devotionalien sei nur möglich, wenn sie klar "in ihren historischen Kontext einzuordnen" seien.
Zwar sei die Aufnahme einzelner Wehrmachtsoldaten in das Traditionsgut "grundsätzlich möglich". Allerdings wolle man sich bewusst von allen Traditionen abgrenzen, "die unvereinbar mit den Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind", heißt es in dem Papier. Dies sei nur bei Soldaten aus dem Widerstand oder bei denjenigen möglich, die später den Aufbau der Bundeswehr unterstützt hätten.
Die klare Distanzierung gilt auch für die Nationale Volksarmee (NVA) der früheren DDR. Wörtlich heißt es in dem Entwurf, die NVA habe sich strikt "an der Staatsideologie der DDR" orientiert und stets als "sozialistische Klassen- und Parteiarmee" gesehen. "Die NVA wurde von der SED geführt, handelte im Sinne ihrer Politik und trug maßgeblich zu ihrer Herrschaftssicherung bei", heißt es in dem Papier. "Als Hauptwaffenträger der Partei-Diktatur" sei sie Teil des Unrechtsregimes gewesen.
Für die Bundeswehr bedeutet der Traditionserlass ein recht radikales Umdenken. Statt Anekdoten über Tapferkeit in den zwei Weltkriegen des 20. Jahrhunderts solle ausschließlich ein "verfassungsorientierter Patriotismus" gelten. Der "Auftrag zum Erhalt des Friedens in Freiheit", also Missionen wie in Afghanistan, stehe folglich im Vordergrund.
Einige Themen, die in der Bundeswehr heftig diskutiert werden, kommen in dem Entwurf nicht vor. Was mit Kasernen-Namen passieren soll, die teilweise noch nach herausragenden Fliegern aus Hitlers Luftwaffe benannt sind, wird nicht konkret angesprochen. Von der Leyen hatte sich zu einigen Beispielen zunächst klar geäußert. Dann aber sagte sie, über die Namen solle zunächst vor Ort entschieden werden.
Ob der neue Entwurf eine große Diskussion in der Bundeswehr auslösen wird, ist unklar. In weiten Teilen der Truppe sind die Soldaten noch immer verärgert, dass ihnen von der Leyen nach dem Fall Franco A. pauschal ein Haltungsproblem attestiert hatte. Viele empfanden das als Urteil, die ganze Bundeswehr sei rechts-national abgedriftet. Starre Regeln wie in dem Erlass könnten gerade unter den Kritikern den Eindruck verstärken, die Ministerin traue ihren Leuten nicht zu, sich selbstständig vom NS-Regime abzugrenzen.
Zusammenfassung: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen reagiert mit einem neuen Traditionserlass auf den Fall des rechtsextremen Offiziers Franco A. bei der Bundeswehr. Im Zuge der Ermittlungen war herausgekommen, dass in mehreren Kasernen die Wehrmacht verehrt wurde. Der Erlass besagt unter anderem, dass die Aufnahme einzelner Wehrmachtsoldaten in das Traditionsgut zwar "grundsätzlich möglich" sei. Allerdings wolle man sich bewusst von allen Traditionen abgrenzen, "die unvereinbar mit den Werten unserer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung sind", heißt es in dem Papier. Die klare Distanzierung gilt auch für die Nationale Volksarmee (NVA) der früheren DDR.