Wahlrechtsreform Merz nennt Diskussion über Listenverbindung »geradezu übergriffig«

Die Union aus CDU und CSU gemeinsam auf dem Wahlzettel – die Listenverbindung könnte ein Kompromiss im Streit über die Wahlrechtsreform sein. Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz ist davon gar nicht begeistert.
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Ilia Yefimovich / dpa

»Befreundet, aber unabhängige Parteien« – so bezeichnet Friedrich Merz die Beziehung zwischen CDU und CSU. Der CDU-Vorsitzende sieht den Vorschlag der Ampelkoalition, die verabschiedete Wahlrechtsreform  nachzubessern und Listenverbindungen der Union zu ermöglichen, »als geradezu übergriffig« an.

Die Unionsparteien hätten sich entschlossen, »in räumlich unterschiedlichen Wahlgebieten zu kandidieren und nicht zu konkurrieren«, sagte Merz der »Welt am Sonntag«. »Das wird so bleiben, egal, was andere politische Parteien davon halten.«

Eine Listenverbindung ist ein Bündnis mehrerer Parteien, die sich gemeinsam zur Wahl stellen. Ihr wird entsprechend ihrem Ergebnis eine Anzahl von Mandaten zugewiesen, die intern nach dem Stimmenanteil der jeweiligen Partei verteilt werden. Obwohl der rechtliche Rahmen noch unklar ist, wurde sie in den vergangenen Tagen als möglicher Kompromiss ins Spiel gebracht.

Merz kritisiert »selbst herbeigeführtes Problem«

»Der Vorschlag einer Listenverbindung ist unbrauchbar zur Lösung des von der Ampel selbst herbeigeführten Problems«, sagte Merz nun. Die Ampel wolle darüber entscheiden, wie sich CDU und CSU bei Bundestagswahlen aufzustellen haben, kritisierte der Unionsfraktionschef.

Die Ampelkoalition hatte mit einer Wahlrechtsreform verabschiedet, dass die Fünf-Prozent-Klausel ab der Bundestagswahl 2025 ohne Ausnahmen gilt. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.

Die Opposition protestierte gegen die Verabschiedung. Im Jahr 2021 profitierte etwa die Linkspartei von der Grundmandatsklausel. Der Wegfall könnte, je nach Wahlergebnis, Konsequenzen auch für die CSU haben. Die CSU tritt nur in Bayern an, die CDU nur in den anderen Bundesländern.

hba/dpa
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