Korruptionsaffären Union und SPD einigen sich auf schärfere Regeln für Abgeordnete

Die Regierungsparteien ziehen Konsequenzen aus der Masken- und Korruptionsaffäre: Die Fraktionen von Union und SPD haben sich auf neue Transparenzregeln für Abgeordnete geeinigt.
Reichstagsgebäude in Berlin

Reichstagsgebäude in Berlin

Foto: FILIP SINGER / EPA

Für Bundestagsabgeordnete sollen künftig schärfere Regeln gelten. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD im Bundestag wegen der Maskenaffäre bei Unionsabgeordneten verständigt. Die Nachrichtenportale tagesschau.de  und »ThePioneer« hatten zuvor darüber berichtet. Demnach sollen auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften als bisher veröffentlicht werden müssen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, bestätigte die Einigung in der Sitzung des Parlaments. »Gut, dass das jetzt gelingt«, sagte er. »Wir werden in der nächsten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf vorlegen.«

Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sollen Schneider zufolge künftig anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro übersteigen oder im Jahr die Grenze von 3000 Euro. Die Union hatte zuvor noch eine Grenze von 100.000 pro Jahr Euro gefordert.

Abgeordnete haben »in Aasgeiermanier« Geschäfte gemacht

Manche Abgeordnete hätten »in Aasgeiermanier« in der Krise Geschäfte gemacht , kritisierte Schneider. Es sei für die Bürger nur angemessen zu wissen, dass niemand sonst Einfluss auf die Abgeordneten nehme. Zur Frage von Unternehmensbeteiligungen sagte Schneider: »Sind sie an einer AG, einer GmbH oder wo auch immer beteiligt, müssen sie es offenlegen.«

Demnach sollen Abgeordnete künftig eine Unternehmensbeteiligung ab einer Grenze von fünf Prozent melden müssen – unabhängig davon, ob es um Kapital- oder Personengesellschaften geht. Zuvor hatte die Grenze bei 25 Prozent Anteil gelegen.

Weiter ist geplant, dass Abgeordnete keine Spenden mehr annehmen dürfen. Stattdessen sollen diese nur noch an Parteien gehen. Damit unterliegen sie den Veröffentlichungspflichten des Parteiengesetzes. Die Große Koalition hat noch nicht entschieden, ob es auch dort neue Grenzen für verpflichtende Veröffentlichungen geben soll.

asa/mfh/dpa/AFP
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