Im Prozess um die Schwarzgeldaffäre der Hessen-CDU hat der Verteidiger von Manfred Kanther Freispruch für den ehemaligen
Bundesinnenminister gefordert. Die Bildung einer Schwarzen Kasse sei zwar ein "politischer Fehler" des früheren Landeschefs der Union gewesen, der Vorwurf der Untreue sei aber nicht gegeben.
Wiesbaden - "Mein Mandant hat jederzeit völlig uneigennützig im
Interesse der CDU gehandelt", sagte Kanthers Anwalt Marcus Kratz vor dem Wiesbadener Landgericht. Kanther habe sich keinen Pfennig
des Vermögens zugeeignet. Auch der Partei sei kein Schaden
dadurch entstanden, dass sie nichts über die von Kanther in der
Schweiz angelegten Summen gewusst habe.
Kanther hatte zusammen
mit dem früheren Finanzberater Horst Weyrauch und dem ehemaligen
hessischen CDU-Schatzmeister Casimir zu Sayn-Wittgenstein 20,8
Millionen Mark aus dem Vermögen der hessischen CDU in die
Schweiz transferiert. Mit dem Geld wurden Wahlkämpfe und andere
politische Aktionen finanziert, es erschien aber bis zur Enthüllung
der schwarzen Kasse Anfang 2000 nie in den offiziellen
Rechenschaftsberichten. Deshalb muss die Bundes-CDU rund 21 Millionen
Euro staatliche Zuschüsse zurückzahlen.
Die Staatsanwaltschaft sieht eine Schädigung der CDU
als gegeben an, weil die Partei nicht wusste, dass
Millionensummen in der Schweiz lagen und sie deshalb mit diesen
Mitteln nicht planen und sie auch nicht ausgeben habe können.
Kanther und Weyrauch wird deshalb Untreue vorgeworfen. Die
Anklagebehörde hatte am Dienstag eine Geldstrafe von 72.000 Euro
(360 Tagessätze zu je 200 Euro) beantragt. Das Urteil wird im
April erwartet.
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