BBBank, Grußwort, Hauskredit Staatsanwaltschaft sieht keinen Verdacht strafbaren Verhaltens durch Lindner

Im Oktober berichtete der SPIEGEL über eine fragwürdige Immobilienfinanzierung des Bundesfinanzministers. Daraufhin befasste sich die Berliner Staatsanwaltschaft mit dem Fall. Ergebnis der Prüfung: keine Bestechung oder Vorteilsannahme.
FDP-Chef Lindner

FDP-Chef Lindner

Foto: Ronald Wittek / EPA

Nach Berichten über Vorwürfe gegen Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit sieht die Berliner Staatsanwaltschaft »keinen Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens«. Mit dieser Feststellung habe die Abteilung für Korruptionsbekämpfung am Donnerstag einen Prüfvorgang geschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Anlass der Prüfung war, dass Lindner im Frühjahr ein schriftliches Grußwort für die Karlsruher BBBank verfasst hatte, bei der er auch einen Kredit für einen privaten Hauskauf aufgenommen hatte.

Über das Grußwort und den Kredit hatte der SPIEGEL im Oktober berichtet (lesen Sie dazu hier mehr). Auf Grundlage dieses Berichts leitete die Berliner Anklagebehörde eine Vorprüfung ein. Nur bei ausreichenden Anhaltspunkten für ein strafbares Verhalten wäre die Generalstaatsanwaltschaft dann zu Ermittlungen berechtigt gewesen.

Die Prüfung habe »weder einen – ohnehin fernliegenden – Anfangsverdacht wegen Abgeordnetenbestechung (…) noch wegen Vorteilsannahme« ergeben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es habe auch keine Hinweise gegeben, dass an den Kredit Erwartungen an künftige oder die Honorierung früherer Entscheidungen geknüpft gewesen seien, auch nicht mit Blick auf die »Schaffung eines generellen Wohlwollens«.

Lindner selbst hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwalt und das Finanzministerium teilten mit, Grußworte zu Jubiläen gehörten zur Amtsführung eines Ministers.

aeh/dpa/AFP

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