Plan von Bund und Ländern
Öffnungsschritte sollen bei Inzidenz unter 100 möglich sein
Bisher haben sich mögliche Lockerungen der Corona-Regeln an einem Inzidenzwert von 35 orientiert. Laut einer Beschlussvorlage für das Treffen von Bund und Ländern am Nachmittag soll diese Grenze aufgeweicht werden.
Fußgängerzone in Stuttgart: Am Nachmittag beraten Bund und Länder
Foto: Tom Weller / dpa
Wie geht es in der Coronakrise ab kommendem Montag weiter? Am Nachmittag beraten Bund und Länder über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie. Vor den Gesprächen haben sie nun ihre Vorstellungen präzisiert. Der aktualisierte Entwurf für die Beschlussvorlage, der auch dem SPIEGEL vorliegt, sieht vor, dass Öffnungsschritte künftig unter Auflagen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 möglich sein sollen.
Das Dokument ist ein Zwischenstand. Es ist möglich, dass die endgültige Beschlussvorlage, über die Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs diskutieren, Änderungen enthält.
In dem aktualisierten Entwurf, der auf den heutigen Mittwoch, 7.30 Uhr, datiert ist, heißt es, die Lockerungen bei Inzidenzen unter 100 seien ergänzend zu der bisher vorgesehenen Inzidenz von 35 vorgesehen. Das könnte frühere Öffnungen etwa von Einzelhandel und Außengastronomie möglich machen, wird aber unter anderem an Voranmeldungen und vermehrtes Testen geknüpft.
Die Schwelle von 100 soll zugleich eine »Notbremse« sein. Sie soll greifen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt. Dann sollen »ab dem zweiten darauffolgenden Werktag« die bislang gültigen Kontaktbeschränkungen wieder in Kraft treten.
Damit würde die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Generell planen Bund und Länder dem Entwurf zufolge, schon ab Montag die privaten Kontaktbeschränkungen zu lockern: Dann dürfen sich bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.
Der aktualisierten Beschlussvorlage zufolge sollen zudem die Bedingungen für die Wiedereröffnung des Einzelhandels leicht gelockert werden. Zunächst war geplant, nur eine Kundin oder einen Kunden pro 20 Quadratmeter Geschäftsfläche zuzulassen. Der aktuelle Entwurf sieht nun vor, einen Kunden pro zehn Quadratmeter »für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche« zuzulassen. Darüber hinaus darf es dann einen Kunden pro 20 Quadratmeter geben.
Entwurf skizziert fünfstufigen Öffnungsplan
Die aktualisierte Beschlussvorlage skizziert außerdem einen fünfstufigen Öffnungsplan für den Weg aus dem Lockdown – der am Vortag bekannt gewordene Entwurf hatte noch aus vier Stufen bestanden. Die neu hinzugefügte fünfte Stufe sieht nun vor, Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 50 Menschen zuzulassen; Voraussetzung dafür soll sein, dass die Sieben-Tage-Inzidenz nach Inkrafttreten der vorherigen Stufe 14 Tage lang unter 35 bleibt.
Auch in der neuen Vorlage bleibt es dabei, dass die Länder die Entscheidung über die Öffnungsschritte fällen. Die Öffnungen können dann landesweit oder regional erfolgen.
Dem aktualisierten Entwurf zufolge sind keine Ausnahmen für Verwandtenbesuche zu Ostern mehr vorgesehen. In dem Entwurf von Dienstag war noch die Rede davon, diese Kontakte an den Feiertagen zu ermöglichen. Dazu sollte es Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen in der Zeit vom 2. bis 5. April geben. In dem aktualisierten Entwurf von Mittwochmorgen ist davon keine Rede mehr.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beraten ab 14 Uhr darüber, wie es mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitergehen soll. Der Shutdown soll aber den Plänen zufolge grundsätzlich bis zum 28. März verlängert werden.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen stagnierte zuletzt, nachdem sie zuvor wochenlang gefallen waren. Zugleich schreiten die Impfungen nicht so schnell voran, wie es mit den vorhandenen Impfdosen eigentlich möglich wäre.