Nach gekippter Sperrstunde Berliner Senat wehrt sich mit Beschwerde vor Oberverwaltungsgericht

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die wegen der Corona-Pandemie vom Senat beschlossene Sperrstunde in der Hauptstadt kassiert. Die Stadt will das nicht hinnehmen - und noch vor 23 Uhr Klarheit schaffen.
Bar in Berlin

Bar in Berlin

Foto: Christophe Gateau / dpa

Erst am vergangenen Wochenende war die Sperrstunde in Berlin in Kraft getreten. Nun hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt sie wieder gekippt. Sie gab damit Eilanträgen von elf Berliner Gastronomen statt.

Der Berliner Senat will gegen den Beschluss juristisch vorgehen. Er werde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung einlegen, teilte eine Senatssprecherin am Freitagnachmittag mit. Außerdem werde der Senat eine sogenannte Zwischenverfügung beantragen. "Damit soll möglichst noch heute Klarheit geschaffen werden, dass auch die elf klagenden Gastronomen nicht nach 23 Uhr öffnen dürfen", heißt es in der Mitteilung. Falls das Oberverwaltungsgericht entsprechend schnell entscheidet, würde die Sperrstunde am Freitagabend weiterhin gelten.

Der Senat hatte vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Die neue Regelung war ab vergangenem Wochenende in Kraft getreten.

Unabhängig des Streits um die Sperrstunde gilt in Berlin weiterhin ein Alkohol-Ausschankverbot zwischen 23 und 6 Uhr weiter. Das ist auch für die Bars bindend, die gegen die Sperrstunde geklagt hatten. Es habe nicht im Zusammenhang mit der Sperrstunde gestanden und sei in den Anträgen der Gastronomen auch nicht angefochten worden, sagte ein Gerichtssprecher. Durch das Verbot sei auch die Gefahr einer alkoholbedingten "Enthemmung" nicht gegeben.

Urteil gilt vorerst nur für elf Lokalitäten

Insgesamt hatten sich elf Berliner Bars und Klubs gegen die Sperrstunde gewandt und Eilanträge gegen die Verordnung eingereicht. Sie kritisierten die Maßnahme als unverhältnismäßig. Aus ihrer Sicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23.00 Uhr. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen , für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.

In einer Mitteilung des Gerichts hieß es: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum es infektionsschutzrechtlich gerechtfertigt sein sollte, gastronomische Betriebe - die sonst geöffnet haben dürfen - nach 23 Uhr zu schließen."

Bayern setzt auf Bund-Länder-Beschlüsse

In Bayern läuft indes das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots an diesem Freitag aus. Die Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, "wir belassen es dabei", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit endet das Beherbergungsverbot mit Ablauf des Tages. Zur Begründung sagte Herrmann, dass man darauf setze, dass die Länder die Beschlüsse der Bund-Länder-Vereinbarung aus dieser Woche umsetzten.

mfh/mrc/dpa
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