Ministerpräsidentenkonferenz zur Coronalage Zuschauerlimits, 2G im Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte – darüber wollen Bund und Länder sprechen

Bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen wird es wohl deutliche Einschränkungen geben, auch im Einzelhandel geht es strenger zu: Diese Maßnahmen stehen nach SPIEGEL-Informationen in einem Entwurf für das Bund-Länder-Treffen am Donnerstag.
Hamburger Innenstadt im Advent (2020): Die 2G-Regel soll bundesweit und unabhängig von der Inzidenz im Einzelhandel gelten

Hamburger Innenstadt im Advent (2020): Die 2G-Regel soll bundesweit und unabhängig von der Inzidenz im Einzelhandel gelten

Foto: Chris Emil Janssen / imago images

Um die vierte Coronawelle zu brechen, sollen Bund und Länder Maßnahmen beschließen, die über die bisher geltenden Regeln hinausgehen. Das geht aus einem Entwurf für die Beschlussvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz hervor, die kurzfristig für Donnerstag angesetzt wurde. Das Dokument liegt dem SPIEGEL vor.

Es handelt sich noch nicht um den finalen Entwurf, das Papier (Stand: 1. Dezember, 17 Uhr) soll noch überarbeitet werden. Dennoch zeichnet sich damit deutlich ab, womit sich die Runde beschäftigen wird – zumal viele der inhaltlichen Punkte bereits bei Bund-Länder-Beratungen am Dienstag besprochen worden waren.

  • Dem Entwurf zufolge soll die 2G-Regel bundesweit und unabhängig von der Inzidenz im Einzelhandel gelten – ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Läden müssen den Zugang kontrollieren.

  • Ungeimpften sollen strenge Kontaktbeschränkungen auferlegt werden. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts begrenzt werden – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Wenn ausschließlich Geimpfte und Genesene sich privat treffen, sollen die Beschränkungen nicht greifen.

  • Großveranstaltungen sollen auch bei 2G oder 2G Plus deutlich eingeschränkt werden – es sind dem Entwurf zufolge Begrenzungen bei der Auslastung und bei der maximal zulässigen Anzahl von Zuschauern vorgesehen: in geschlossenen Räumen maximal 30 Prozent der Kapazität, höchstens 5000 Personen; im Freien ebenfalls maximal 30 Prozent der Kapazität, höchstens 15.000 Personen.

  • Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab, den die Ampelkoalition angekündigt hatte, soll im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Das Gremium soll Probleme bei der Logistik, der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben. Zudem soll im Kanzleramt ein Expertengremium eingerichtet werden. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

  • Allen Personen, die dies wollen, soll bis Weihnachten die Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung ermöglicht werden. Dazu, so der Entwurf, könnten bis zu 30 Millionen Impfdosen nötig sein. Daher soll der Kreis der Impfenden erweitert werden, etwa auf Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte.

  • Bis Jahresende soll es dem Entwurf zufolge zwischen Bund und Ländern eine Verständigung darüber geben, wie lange der Status »geimpft« künftig gültig sein soll. Hintergrund ist der nachlassende Impfschutz ohne Boosterimpfung.

  • Wie im Einzelhandel soll der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen unabhängig von der Inzidenz nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein (2G). Gegebenenfalls kann zudem ein aktueller Test verlangt werden (2G Plus).

  • Für Weihnachtsmärkte soll 2G oder 2G Plus vorgeschrieben werden, für Karnevalsveranstaltungen soll 2G Plus Standard werden.

  • Wenn eine gewisse 7-Tage-Inzidenz in einem Gebiet überschritten wird, sollen Klubs und Diskotheken in Innenräumen schließen. Offenbar gibt es dem Entwurf zufolge aber noch Abstimmungsbedarf, welche Schwelle hier konkret gelten soll.

  • In Schulen soll es für alle Klassenstufen eine Maskenpflicht geben, so der Entwurf.

Damit die Maßnahmen greifen, soll es strenge Kontrollen geben, insbesondere zum Impfstatus.

In dem Entwurf heißt es zudem, Bund und Länder begrüßten, dass der Bundestag »zeitnah« über eine Impfpflicht entscheiden wolle. Diese könne ab etwa Februar kommen – also sobald sichergestellt werden könne, dass alle Impfwilligen auch umgehend geimpft werden können. Der Ethikrat solle dazu bis Jahresende eine Empfehlung erarbeiten. Zudem werde der Bund eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg bringen, etwa für Krankenhäuser oder Einrichtungen der Altenpflege.

Besonders betont wird in dem Entwurf, dass all diese Regelungen künftig bundesweit Mindeststandards darstellen sollen. Regionen, die von der Coronakrise besonders betroffen sind, sollen darüber hinaus via Landesrecht weitere Maßnahmen ergreifen können. Deshalb soll das Infektionsschutzgesetz so ergänzt werden, damit Regionen mit 7-Tage-Inzidenzen über 350 zusätzliche Regelungen ergreifen können.

Dem Entwurf zufolge ist allerdings noch in der Debatte, wie diese Ergänzungen konkret aussehen sollen. Offenbar ist umstritten, ob der bis zum Auslaufen der »epidemischen Lage von nationaler Tragweite« gültige Instrumentenkasten weiter zur Verfügung stehen soll.

cte/als/ulz/stw

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