Gültig ab dem Wochenende Bundeskabinett beschließt Erleichterungen für Corona-Geimpfte

Bald nicht mehr für jeden? Kontrolle der Ausgangssperre in Bayern
Foto:Nicolas Armer/ dpa
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zu den Rechten von Geimpften und Genesenen in der Pandemie beschlossen. Das teilt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) in Berlin mit. Die bundesweite Verordnung aus dem Justizressort muss nun noch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat beschlossen werden.
Lambrecht geht davon aus, die Verordnung werde schon am Wochenende gelten. Es sei »ein wichtiger Schritt hin zur Normalität«.
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In dem Papier, das dem SPIEGEL vorliegt, ist einerseits eine rechtliche Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Menschen vorgesehen, die negativ getestet sind. Geimpfte und Genesene sollen entsprechend auch ohne vorherigen Test in Geschäfte, Zoos oder zum Friseur gehen dürfen.
Zudem sollen für sie die Kontaktbeschränkungen gelockert und Ausgangsbeschränkungen aufgehoben werden. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen aber für alle Personen weiter gelten.
Lambrecht sagte, die Menschen in der Pandemie seien von »weitreichenden Einschränkungen der Grundrechte« betroffen. Wenn der Infektionsschutz als Grund für die Einschränkungen wegfalle, dürften diese Einschränkungen nicht mehr erfolgen. Sie freue sich entsprechend, dass das Kabinett Genesenen und vollständig Geimpften wieder mehr Freiheiten gebe. »Verfassungsrechtliche Grundsätze müssen gerade in Krisen- und Pandemiezeiten gelten.«
»Wieder zusammen eine Pizza essen«
Was die Verordnung leiste, sei, dass sich drei Krankenschwestern im verdienten Feierabend »wieder treffen können, um eine Pizza zu essen« – oder dass Großeltern wieder ihre Enkel sehen können.
Lambrecht wies jedoch darauf hin, dass die Regelung keinen Anspruch auf Öffnungen beinhalte. Geimpfte können demnach nicht verlangen, wieder ins Kino oder in ihr Lieblingscafé zu gehen. Ob und wann Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen öffnen, hängt von anderer Gesetzgebung ab, nicht von der nun beschlossenen Verordnung.
Die Bundesregierung erlässt die Verordnung auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes. Parallel haben die Länder bereits ähnliche Regelungen vorgenommen. Unter anderem Bayern und Hessen haben so bereits eigene Lockerungen für Geimpfte und Genesene auf den Weg gebracht.