Kontakte, Schulen, Hotspots
Diese verschärften Corona-Regeln gelten jetzt
Schulen, Kitas und Familien: Ab heute gelten in allen Bundesländern verschärfte Corona-Regeln – mit großen Unterschieden. Alle Änderungen in der Übersicht.
In Hamburg gelten die neuen Verordnungen bereits seit Freitag. Am Wochenende zogen Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen nach. Nun folgen auch die übrigen Bundesländer: An diesem Montag treten vielerorts Verschärfungen des Corona-Lockdowns in Kraft, auf die sich die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel geeinigt hatten.
Die Maßnahmen sollen zunächst bis Ende Januar gelten, im besonders von der Pandemie betroffenen Sachsen gar bis zum 7. Februar. Was jetzt noch erlaubt ist – und was nicht:
Kontaktbeschränkungen
Menschen aus dem eigenen Haushalt dürfen sich noch mit einer weiteren Person treffen. Für Kinder gelten hier meist keine Ausnahmen mehr außer in Brandenburg, Sachsen, Bremen und Baden-Württemberg. Dort sind Kinder in der Regel von der maximalen Personenzahl ausgenommen. In Berlin gilt dies für Kinder von Alleinerziehenden und in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz für kleinere Kinder. Bayern und Baden-Württemberg wollen Betreuungsgemeinschaften mit einer anderen Familie erlauben.
In Mecklenburg-Vorpommern kann es bei den Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zwölf Jahre Ausnahmen geben. Dies gilt, wenn es für die Betreuung notwendig ist. Schleswig-Holstein macht für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Ausnahme, Niedersachsen bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern.
Schulen und Kitas bleiben meist geschlossen. Für die Kinderbetreuung wird den Eltern jedoch im genannten Zeitraum – unter bestimmten Bedingungen – bezahlter Urlaub ermöglicht. In Schulen gelten eine Notfallbetreuung und Angebote zum Distanzlernen. Abweichungen gibt es in Rheinland-Pfalz und Hessen. Hier bleiben die Schulen offen, die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 entfällt. Auch Hamburger Schüler, die zu Hause nicht lernen können, dürfen weiter zur Schule gehen. In Niedersachsen werden Abschlussklassen im sogenannten Szenario B in geteilten Klassen abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet. Von kommender Woche an gilt der Wechselunterricht bis Ende Januar auch für Grundschüler.
Baden-Württemberg will abhängig vom Infektionsgeschehen Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar wieder öffnen, sowie Präsenzunterricht für Abschlussklassen erlauben. In Berlin soll ab Montag Unterricht in Kleingruppen für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 möglich sein. In Thüringen dürfen nur Abschlussjahrgänge auch im Januar für Klausuren oder andere Aufgaben in die Schulen.
Bremen setzt die Schulpflicht aus und lässt die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Mecklenburg-Vorpommern ließ das Vorhaben, von Mitte Januar an regional wieder Präsenzunterricht für Schüler bis Klasse 6 zu gewährleisten, wieder fallen. Die Abschlussklassen sollen von Montag an wieder zur Schule gehen können.
Hotspots
In Landkreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen.
Baden-Württemberg plant derzeit keine entsprechende Regel. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollen Kommunen darüber entscheiden. In Thüringen gilt die Regel als Empfehlung, im Landkreis Hildburghausen allerdings als verpflichtend. Rheinland-Pfalz will Maßnahmen in Hotspots eng mit den Kommunen absprechen. In Schleswig-Holstein soll es keinen Automatismus für die Regel geben. Bei der Umsetzung sollen auch die Gründe für das Ausbruchsgeschehen berücksichtigt werden.