Entwurf für Infektionsschutzgesetz Im Herbst können Länder die Maskenpflicht wieder einführen

Eine Maske hängt am Zapfhahn einer Bar in Berlin
Foto:Sean Gallup / Getty Images
Lange haben sie diskutiert, nun gibt es eine Einigung: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich auf einen Entwurf für neue Coronaregelungen im Infektionsschutzgesetz verständigt. Das Dokument liegt dem SPIEGEL vor.
Der Entwurf enthält die Anschlussregelungen für die Coronabestimmungen im Infektionsschutzgesetz, die am 23. September auslaufen. Die geplanten Regeln sollen heute noch vorgestellt werden. Der Bund legt darin fest, welche Instrumente die Bundesländer einsetzen können, um auf mögliche Anstiege der Infektionszahlen reagieren zu können. Im Frühjahr waren die Maßnahmen auf Druck der FDP deutlich zurückgefahren worden. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober an bis zum 7. April 2023 gelten.
Dem Entwurf zufolge sollen ab Oktober wieder grundsätzlich FFP2-Masken oder vergleichbare Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen getragen werden, sofern die Länder dies anordnen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen, ebenso Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder Behinderungen keine Maske tragen können.
Das gilt laut Entwurf bundesweit auch für den Fern- und Flugverkehr. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird zusätzlich ein Test verlangt. Im öffentlichen Personennahverkehr können nach Anordnung der Länder ebenfalls FFP2-Masken Pflicht sein. Ebenfalls auf Länderebene kann festgelegt werden, dass in Schulen ab der 5. Klasse wieder medizinische Masken getragen werden, außerdem gelten für Kitas und Schulen Testkonzepte.
Bei einer Verschärfung der Lage könnten die Länder FFP2-Masken etwa für öffentlich zugängliche Innenräume sowie in Restaurants und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen vorschreiben. Voraussetzung wäre ein Beschluss des jeweiligen Landtages.
Aktueller Test oder Impfnachweis statt Maske
Neu an dem Konzept: Bei Freizeit- oder Sportveranstaltungen sowie beim Besuch in Bars, Klubs und Restaurants kann dem Entwurf zufolge in einer ersten Phase alternativ zum Tragen der Maske ein aktueller Test, ein Genesenen- oder Impfnachweis vorgelegt werden, der nicht älter als drei Monate ist. Lauterbach will damit offensichtlich die Impfkampagne mit für neue Varianten angepassten Impfstoffen ankurbeln, die er im September erwartet.
Der Kompromiss dürfte Justizminister Buschmann (FDP) entgegenkommen. Er hatte sich stets gegen generelle 2G- und 3G-Regelungen für den Herbst ausgesprochen.
Sollte sich die Infektionslage ab Oktober zuspitzen, sollen Masken auch in Bars und Restaurants generell verpflichtend sein. Überprüft werden soll die Infektionslast in der Bevölkerung etwa durch Abwassermonitoring, die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen und Krankenhausaufnahmen.
Statements der Minister zeugen von Differenzen
»Ab 1. Oktober können die Länder die Maskenpflicht in den Innenräumen nutzen«, sagte Gesundheitsminister Lauterbach in einer Mitteilung zu dem gemeinsamen Entwurf. »Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum«. Die neuen Regeln seien wichtig, weil im Herbst und Winter mit einem saisonalen Anstieg der Covid-19-Fälle zu rechnen sei. Damit einher gehe auch eine gesteigerte Belastung des Gesundheitssystems.
Justizminister Buschmann betonte derweil, dass mit dem rechtlichen Rahmen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewahrt bleibe. Man nehme die Pandemie weiter ernst – aber ebenso die Grundrechte. »Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage«, sagte der FDP-Politiker. Die Maßnahmen seien sowohl wirksam als auch zumutbar.
Die Stellungnahmen offenbaren die Meinungsverschiedenheiten der Koalitionspartner über die weitere Pandemiebekämpfung. Bereits im Frühjahr waren viele Maßnahmen auf Druck der FDP stark zurückgefahren worden. Die Partei pocht darauf, Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, für weitreichende Schritte gäbe es demnach vermutlich keine Regierungsmehrheit. SPD-Minister Lauterbach mahnte dagegen immer wieder vor den Gefahren des Virus.
Das Ringen um die Änderungen am Infektionsschutzgesetz hatte sich über Wochen hingezogen. In der vergangenen Woche gaben beide Seiten schließlich bekannt, dass man sich in bestimmten Punkten geeinigt habe.
»Epidemische Lage« für weitergehende Maßnahmen
Prinzipiell lässt der Entwurf auch härtere Maßnahmen zu. Allerdings müsste dafür der Bundestag die »epidemische Lage nationaler Tragweite« feststellen. Damit stünden den Ländern eine Reihe von Maßnahmen offen, etwa ein Abstandsgebot im öffentlichen Raum, die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, eingeschränkte oder abgesagte Großveranstaltungen und eingeschränkter oder geschlossener Betrieb in Gastronomie, Übernachtungsstätten oder im Handel.
Sollte die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder von kritischen Infrastrukturen bedroht sein, können die Länder noch härtere Maßnahmen beschließen. Etwa die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske bei Veranstaltungen drinnen und auch draußen, wenn dort ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – oder religiöse Zusammenkünfte oder Versammlungen untersagen. Auch Ausgangsbeschränkungen wären dann möglich.
Weil Buschmann und Lauterbach sehr unterschiedliche Positionen vertraten, zogen sich die Verhandlungen über die geplanten Regeln lange hin. Einig waren sich Lauterbach und Buschmann zunächst vor allem über die Schutzwirkung von Masken in Innenräumen und darüber, dass es keine weiteren Schulschließungen geben soll. Streit gab es nach Informationen des SPIEGEL unter anderem um die Abschaffung der Isolationspflicht für Infizierte.
Die neuen Regeln sollen in der ersten Sitzungswoche im September verabschiedet werden. Der Bundesrat soll am 16. September zustimmen, damit die neuen Regeln vor dem Auslaufen der geltenden Maßnahmen in Kraft treten.