Schärfere Coronamaßnahmen Hamburg verhängt nächtliche Ausgangssperre

Die dritte Coronawelle ist da, und die bisherigen Beschränkungen wirken nicht wie gewünscht. Nun ergreift der Hamburger Senat härtere Maßnahmen.
Alte Harburger Elbbrücke in Hamburg (Archivbild)

Alte Harburger Elbbrücke in Hamburg (Archivbild)

Foto: Roy Jankowski / Westend61 / imago images

Angesichts der hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen in Hamburg hat der Senat eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen. Ab Karfreitag sollen die Hamburger zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens zu Hause bleiben, wenn sie keinen triftigen Grund haben, ihre Wohnung zu verlassen, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Mittwoch.

Entsprechend müssten auch die Läden ab 21 Uhr schließen. Lieferdienste dürfen aber auch danach noch Essen ausliefern. »Körperliche Bewegung« sei außerhalb der eigenen Unterkunft allein weiterhin erlaubt. Auch für den Arbeitsweg und Notfälle gebe es Ausnahmen.

Alle unnötigen Wege müssten angesichts des »dramatischen Anstiegs der Infektionszahlen« aber unterbleiben, sagte Tschentscher. »Keine gemeinsamen Fahrten mit dem Auto, auch nicht mehrere Personen eines Haushalts«, so Tschentscher.

Personen, die sich abends auf der Straße aufhielten, müssten sich darauf einstellen, von der Polizei angesprochen zu werden, sagte Innensenator Andy Grote. Es werde über Ostern eine erhöhte Polizeipräsenz geben, die Höhe der Bußgelder will Grote möglichst noch vor dem Osterwochenende festlegen.

Die Beamten würden mit dieser »einschneidenden Maßnahme verhältnismäßig umgehen«, sagte Tschentscher. Die neue Eindämmungsverordnung gilt vorerst bis zum 18. April.

Testpflicht für Schüler und Lehrer

Die Kindertagesstätten in der Stadt gehen nach Ostern wieder in den erweiterten Notbetrieb, teilte Tschentscher weiter mit. An Schulen soll der teilweise Präsenzunterricht aufrechterhalten werden, für Schüler und Lehrer aber eine Testpflicht gelten.

In Unternehmen soll die Maskenpflicht verschärft werden. Sobald mehr als ein Mensch in einem Raum arbeitet, müssen medizinische Masken getragen werden. Tschentscher appellierte an die Unternehmen, Schnelltests bei den Mitarbeitern durchzuführen. Sollten freiwillige Selbstverpflichtungen nicht ausreichen und der Bund keine entsprechende Regelung treffen, werde Hamburg eigene Maßnahmen ergreifen, sagte er.

Ministerpräsidentenkonferenz hatte Ausgangssperren ermöglicht

Am 22. März hatten die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel beschlossen, dass in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner Ausgangsbeschränkungen erlassen werden können. Der Hamburger Senat hatte von dieser Möglichkeit zunächst keinen Gebrauch gemacht, auch nicht in der seit Montag geltenden Verordnung.

Regional wurden in Deutschland schon häufiger Ausgangsbeschränkungen eingeführt. Erst am Dienstag beschloss Brandenburg dies für Landkreise mit einer Inzidenz über 100. Auch in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz gilt ab Gründonnerstag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Anfang Februar hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine landesweite Ausgangssperre in Baden-Württemberg gekippt.

Die Hamburger Sieben-Tage-Inzidenz kletterte am Mittwoch von 153,7 auf 163,7. Die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen erhöhte sich um 590 Fälle, wie die Gesundheitsbehörde mitteilte. Das war der größte Zuwachs an einem Tag seit dem 5. Januar.

asa/slü/dpa
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