Trotz gegenteiligen Urteils in Niedersachsen Bund hält an 2G-Regel für Einzelhandel fest

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Das stößt nicht nur bei Gesundheitsminister Lauterbach auf Skepsis – die Bundesregierung hält die Maßnahme weiter für sinnvoll.
Hinweis auf 2G-Regel in Oldenburg: Ab kommender Woche soll es in Niedersachsen eine überarbeitete Regelung für Coronamaßnahmen im Einzelhandel geben

Hinweis auf 2G-Regel in Oldenburg: Ab kommender Woche soll es in Niedersachsen eine überarbeitete Regelung für Coronamaßnahmen im Einzelhandel geben

Foto: Mohssen Assanimoghaddam / dpa

Wegen eines Gerichtsentscheids soll es in Niedersachsen in der kommenden Woche eine überarbeitete Coronaregelung zum Einzelhandel geben. Das teilte eine Regierungssprecherin in Hannover mit. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte die erst seit Kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel am Donnerstag in Niedersachsen gekippt.

Trotz des Urteils hält die Bundesregierung an speziellen Corona-Auflagen für den Einzelhandel fest. Man halte die Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) weiterhin für sinnvoll, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. Die Bundesregierung sei auch überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar sei und einen guten Rahmen bilde.

Anfang Dezember hatten Bund und Länder die 2G-Regel im Einzelhandel bundesweit beschlossen. Der Handelsverband protestiert gegen die Regelung, bei mehreren Gerichten sind Klagen anhängig. In Schleswig-Holstein war ein Eilantrag gegen die 2G-Regel aber vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Dort verwiesen die Richter auf die neue, ansteckendere Omikron-Variante.

Das Gericht in Lüneburg entschied jedoch, 2G sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht das anders. Die Entscheidung habe ihn überrascht. Er betreibe keine Kritik an Gerichten, »das verbietet sich natürlich«, sagte Lauterbach. »Aber trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass es weder epidemiologisch noch gesundheitspolitisch Sinn macht, eine solche Regel jetzt zu kippen, insbesondere in Anbetracht der vor uns stehenden Omikron-Welle.«

Mit Blick auf ein mögliches erneutes Bund-Länder-Treffen noch vor Weihnachten sagte Regierungssprecher Hebestreit, Kanzler Olaf Scholz (SPD) halte eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz vorerst nicht für zwingend. Falls die Länder eine solche Beratung wollten, müsse man dies diskutieren.

asc/dpa/Reuters
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