Verlängerter Shutdown bis 7. März Auf diese Beschlüsse haben sich Bund und Länder verständigt

Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten haben den Corona-Shutdown erneut verlängert. Ausnahmen gibt es bei Schulen, Kitas – und Friseuren. Der Überblick.
Friseurläden dürfen ab dem 1. März wieder öffnen, der Einzelhandel muss sich weiter gedulden

Friseurläden dürfen ab dem 1. März wieder öffnen, der Einzelhandel muss sich weiter gedulden

Foto: Roland Schlager / dpa

Trotz zuletzt sinkender Corona-Infektionszahlen in Deutschland soll der Shutdown mit seinen Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis mindestens zum 7. März gelten. Darauf haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am Mittwoch geeinigt.

Hintergrund ist die Sorge vor der Ausbreitung noch ansteckenderer Varianten des Virus, die bei einer verfrühten Rücknahme der Beschränkungen zu einem massiven Anstieg der Corona-Fallzahlen beitragen könnten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warnte am Donnerstag in einer Erklärung vor dem Bundestag eindringlich vor einer dritten Infektionswelle.

Doch welche Maßnahmen bleiben? Und wann ist mit ersten Öffnungen von Geschäften zu rechnen? Die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz im Überblick:

  • Kontaktbeschränkungen: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin immer nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, »alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden«.

  • Maskenpflicht: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.

  • Reisen: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterbleiben.

  • Homeoffice: Arbeitgeber müssen Beschäftigten weiterhin das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich dennoch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen Masken mit verbesserter Schutzfunktion getragen werden.

  • Friseure dürfen vom 1. März an wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

  • Öffnungsperspektive: Erst wenn eine »stabile« Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen dürfen.

Wann Geschäfte flächendeckend wieder öffnen, dürfte damit regional unterschiedlich sein. Ein unabgestimmtes Vorgehen birgt allerdings das Risiko, dass Menschen aus Regionen mit hohem Infektionsgeschehen zum Einkaufen in Gegenden zu fahren, wo die Läden bereits wieder geöffnet sind.

Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) sagte, ein »Shopping-Tourismus« solle verhindert werden. Mindestens in benachbarten Bundesländern soll ein einheitliches Vorgehen abgestimmt werden.

Auch bei der Öffnung von Schulen und Kitas gibt es kein einheitliches Vorgehen, denn hier liegt die Entscheidungsmacht bei den Bundesländern. Die Runde aus Kanzlerin und Länderchefs hat sich lediglich darauf verständigt, der Bildungs- und Betreuungsbereich solle »als erster schrittweise wieder geöffnet werden«. Sachsen hatte sich indes noch vor der Bund-Länder-Schalte entschieden, Schulen ab Montag schrittweise zu öffnen. In Hessen soll es am 22. Februar losgehen. Bayern hingegen will Schulen wohl erst im März öffnen.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen zudem prüfen, ob Kitabetreuer und Grundschullehrerinnen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten sollen.

Offen bleibt auch, wie es für die Gastronomie, Hotels, Museen, Klubs, Kultureinrichtungen sowie den Amateursport weitergehen soll. In dem Beschluss heißt es dazu lediglich, Bund und Länder arbeiteten »weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie.«

fek/dpa
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