Corona-Bekämpfung Das Für und Wider eines Immunitätspasses

Passanten mit Schutzmaske in Stuttgart
Foto:Arnulf Hettrich/ imago images/Arnulf Hettrich
Am Mittwoch hat die Bundesregierung das zweite Corona-Gesetzespaket verabschiedet. Darin hat das Kabinett unter anderem die Voraussetzungen für einen Immunitätsausweis geschaffen - analog zum Impfpass soll der Immunitätsstatus erfasst werden können.
Doch was genau hat es damit auf sich? Und welche Vorbehalte gibt es? Der Überblick:
Was plant die Regierung?
Gesundheitsminister Jens Spahn will die Voraussetzung dafür schaffen, unter bestimmten Umständen eine Immunitätsdokumentation zum neuartigen Coronavirus einzuführen, also einen Ausweis für den Immunitätsstatus einer Person.
Es handele sich dabei um eine vorsorgliche Regelung, sagte Spahn auf einer Pressekonferenz. "Im Moment haben wir auch in der wissenschaftlichen Diskussion noch keine abschließende Erkenntnis darüber, ob nach einer durchgemachten Sars-CoV-2-Infektion eine entsprechende Immunität da ist", sagte er. Um ein solches Dokument tatsächlich einzuführen, müsse es aber wissenschaftliche Beweise auch über die Dauer der Immunität geben.
Sollten Menschen nach überstandener Infektion immun gegen das Virus sein, hofft der Minister, dass ein Immunitätspass Menschen die Chance gibt, unbeschwerter bestimmten Tätigkeiten nachgehen könnten. Er verwies dabei insbesondere auf Tätigkeiten im Gesundheitswesen.
Sollte eine Immunität aufgebaut werden, ließen sich daraus weitreichende Schlüsse für den weiteren Umgang mit Schutzmaßnahmen und Personengruppen ziehen, die einen besonderen Schutz benötigen, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Dies bezieht sich offenbar ebenfalls auf Berufe im Gesundheitswesen, der Altenpflege oder in anderen sogenannten systemrelevanten Bereichen.
Coronavirus: Coronaviren sind eine Virusfamilie, zu der auch das derzeit weltweit grassierende Virus Sars-CoV-2 gehört. Da es anfangs keinen Namen trug, sprach man in den ersten Wochen vom "neuartigen Coronavirus".
Sars-CoV-2: Die WHO gab dem neuartigen Coronavirus den Namen "Sars-CoV-2" ("Severe Acute Respiratory Syndrome"-Coronavirus-2). Mit der Bezeichnung ist das Virus gemeint, das Symptome verursachen kann, aber nicht muss.
Covid-19: Die durch Sars-CoV-2 ausgelöste Atemwegskrankheit wurde "Covid-19" (Coronavirus-Disease-2019) genannt. Covid-19-Patienten sind dementsprechend Menschen, die das Virus Sars-CoV-2 in sich tragen und Symptome zeigen.
Was genau steht im Gesetz?
Im Gesetzentwurf heißt es: "Der Serostatus einer Person in Bezug auf die Immunität gegen eine bestimmte übertragbare Krankheit kann durch eine Ärztin oder einen Arzt dokumentiert werden (Immunitätsdokumentation)."
Dabei müssen folgende Angaben gemacht werden: Der Name der Krankheit, das Datum der Feststellung der Immunität, die Grundlage der Feststellung, die Kontaktdaten der Person, die die Immunität festgestellt hat und dessen Signatur. Der "Serostatus" ist die An- oder Abwesenheit bestimmter Antikörper im Blutserum.
Zudem soll Paragraf 23a des Infektionsschutzgesetzes geändert werden:
Bislang hieß es dort, dass Leiter medizinischer Einrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung von "nosokomialen Krankheiten", besser als "Krankenhauskeime" bekannt, den Impfstatus von Arbeitnehmern auf "Krankheiten, die durch eine Schutzimpfung verhütet werden können" verarbeiten dürfen, um über die Beschäftigung zu entscheiden.
Nun soll "Krankheiten, die durch eine Schutzimpfung verhütet werden können" durch "übertragbare Krankheiten" ersetzt werden. Es gibt nun die Befürchtung, dass auch HIV-Infektionen oder Hepatitis unter diese Neuregelung fallen könnten.
Lässt sich eine Covid19-Immunität verlässlich nachweisen oder nicht?
Wer sich mit Sars-CoV2 infiziert, entwickelt sehr wahrscheinlich Antikörper gegen das Virus. Mit ihrer Hilfe kann das Immunsystem die Erreger bei einem weiteren Kontakt schnell erkennen und bekämpfen. Deshalb gehen Wissenschaftler davon aus, dass die Antikörper vor einer erneuten Infektion schützen.
Bluttests können diese Antikörper nachweisen. Ihre Ergebnisse sind jedoch nicht zu 100 Prozent perfekt. Ein mögliches Problem ist, dass neben Sars-CoV-2 noch viele andere Coronaviren kursieren, die das Immunsystem mit sehr ähnlichen Antikörpern bekämpft.
Das birgt das Risiko, dass ein Test auf ein anderes Coronavirus reagiert und sich die Getesteten in falscher Sicherheit wiegen. Ebenfalls möglich ist, dass Tests negativ ausfallen, obwohl ein Mensch sich mit Sars-CoV-2 infiziert hatte - etwa, weil seit der Infektion noch nicht genug Zeit verstrichen ist, in der sich Antikörper im Blut bilden konnten.
PCR-Test
Mit einem PCR-Test (Polymerase Kettenreaktion) kann eine aktive Infektion nachgewiesen werden: Ein positiver Test sagt also aus, dass ein Patient gerade mit Sars-CoV-2 infiziert ist. Zum Nachweis des Virus werden mit einem Abstrichtupfer respiratorische Sekrete aus der Nasen- und Rachenschleimhaut entnommen, wo das Virus repliziert. Im Labor wird ein DNA-Strang vervielfältigt, um das Erbgut des Virus - falls es vorhanden ist - nachweisen zu können.
Ein negativer PCR-Test kann eine Infektion jedoch nicht vollständig ausschließen, denn verschiedene Einflussfaktoren können das Testergebnis beeinflussen: etwa eine schlechte Probenqualität, ein ungünstiger Zeitpunkt der Probenentnahme oder ein unsachgemäßer Transport.
Antikörpertest
Im Gegensatz zum PCR-Test können Antikörpertests nicht nachweisen, ob eine Person gerade das Coronavirus hat. Sie können erst nach frühestens einer Woche testen, ob ein Mensch bereits Antikörper gegen Sars-CoV-2 gebildet hat. Dieses Testverfahren kommt also erst zum Einsatz, wenn ein Patient die Erkrankung bereits überwunden hat.
Im Labor wird dazu das Blutserum eines Patienten auf Antikörper gegen Sars-CoV-2 getestet. Sind Antikörper vorhanden, ist davon auszugehen, dass der Patient das Virus hatte - selbst wenn dieser keine Symptome verspürt hat.
Die Qualität der Antikörpertests ist nicht perfekt. Im Optimalfall muss ein weiterer Test durchgeführt werden, um das Ergebnis zu validieren.
Wann ist mit zuverlässigen Tests zu rechnen?
Schon jetzt gibt es verschiedene Tests auf dem Markt, bei denen die Hersteller eine Genauigkeit von 90 bis 100 Prozent angeben. Bei der Zuverlässigkeit spielt auch der Zeitpunkt des Tests eine Rolle. Die Bluttests liefern erst etwa drei Wochen nach Beginn der Symptome zuverlässige Ergebnisse, weil erst dann genug Antikörper gebildet wurden.
Wie lange wäre jemand überhaupt immun?
Noch ist vollkommen unklar, wie sicher die Antikörper einen Menschen vor einer erneuten Infektion schützen und wie lange diese Immunität anhält. Das Coronavirus verbreitet sich erst seit wenigen Monaten, auf diesen Zeitraum begrenzt sich auch der Erfahrungsschatz der Forscher. Die ersten Patienten in Deutschland haben mittlerweile aber seit drei Monaten schützende Antikörper im Blut.
In China und Südkorea berichteten Ärzte bereits von einzelnen Personen, bei denen mehrere Tage oder Wochen nach einer überstandenen Erkrankung noch einmal Viren nachgewiesen wurden. Allerdings ist unwahrscheinlich, dass es sich tatsächlich um eine neue Infektion handelt. Die Forscher gehen eher davon aus, dass Sars-CoV-2 im Körper für einige Zeit unbemerkt schlummern und dann wieder reaktiviert werden kann – oder, dass die Tests nicht korrekt durchgeführt wurden.
Aufgrund der Unsicherheiten warnte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor ein paar Tagen vor "Immunitätsausweisen". Noch gebe es keine Belege dafür, dass sich Menschen nach einer überstandenen Covid-19-Erkrankung nicht trotz Antikörper noch einmal infizieren könnten, schrieb sie. (Lesen Sie hier mehr über das, was wir bislang über die Immunität gegen das Coronavirus wissen.)
Bei anderen Coronaviren sind Menschen nach einer Erkrankung bis zu drei Jahre immun. Eine lebenslange Immunität ist also auch beim neuen Coronavirus unwahrscheinlich.
Das Robert Koch-Institut (RKI) erteilte einem Immunitätsnachweis vorerst eine Absage. "Da sind wir momentan noch nicht", sagt RKI-Chef Lothar Wieler. Es gebe zu viele offene Fragen, wann und wie lange ein Mensch wirklich immun sei.
Welche Kritik gibt es an den Plänen?
Laut "Süddeutscher Zeitung " bewertet der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ulrich Kelber (SPD), die Pläne kritisch. Bei jeder Form von Immunitätsnachweisen handele es sich um Gesundheitsdaten, die besonders zu schützen seien.
Die Grünen kritisieren Spahns Vorstoß scharf: "Ein Immunitätspass ist Diskriminierung mit Ansage", schreibt die Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther auf ihrer Facebook- Seite. "Die Guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen, so dürfen Menschen nicht eingeteilt werden. Die Folge wäre, dass manche mehr Grundrechte hätten als andere", kritisiert die Grünen-Politikerin.
Ein #Immunitätsausweis ist Diskriminierung mit Ansage. Absichtliche Infektionen wären nur eine Frage der Zeit. Ein medizinisch, ethisch und sozialer Irrweg. #Covid19
— Kirsten Kappert-Gonther, MdB🌻 (@KirstenKappert) April 30, 2020
Kappert-Gonther warnt vor einer gesellschaftlichen Spaltung. Eine vorsätzliche Ansteckung von Menschen, die nach überstandener Infektion auf mehr Bewegungsfreiheit hofften, sei nur eine Frage der Zeit - damit würden die Infektionszahlen steigen, und die Risikogruppen seien dadurch stärker gefährdet. "Eine Schnapsidee, ein medizinisch, ethisch und sozialer Irrweg."