Corona-Gesetzespaket Bundestag beschließt Corona-Prämie und Ausweitung von Tests

Der Bundestag hat umfangreichen Corona-Gesetzen der Regierung zugestimmt. Profitieren sollen unter anderem Arbeitslose, Beschäftigte in der Altenpflege und die Gesundheitsämter.
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TOBIAS SCHWARZ/ AFP

Wer wegen der Coronakrise in Kurzarbeit gehen muss oder seinen Job verliert, bekommt künftig mehr Unterstützung. Der Bundestag billigte mit den Stimmen der Großen Koalition das Sozialpaket II. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich bei der Abstimmung. Das Kurzarbeitergeld wird von derzeit generell 60 Prozent des entgangenen Nettolohns auf 70 Prozent ab dem vierten Monat erhöht. Ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent.

Für Eltern erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres. Wer in Kurzarbeit ist, darf zudem ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen - die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit.

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Versicherungsschutz wird ausgeweitet

Der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung wird verbessert: Für Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erschöpfen würde, wird die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert.

Kinder und Schüler, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, sollen auch bei der pandemiebedingten Schließung von Kita und Schule weiter ein warmes Mittagessen erhalten. Dies gilt auch für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug.

Die Waisenrenten für 18- bis 27-Jährige sollen auch dann weitergezahlt werden, wenn Ausbildungen und Freiwilligendienste aufgrund der Corona-Einschränkungen später als üblich beginnen. Zudem wird vorübergehend die Möglichkeit geschaffen, dass ehrenamtliche Richter der mündlichen Verhandlung per Videoübertragung beiwohnen können.

Prämie für Pflegekräfte kommt

Beschäftigte in der Altenpflege sollen wie versprochen in diesem Jahr eine Corona-Prämie bekommen. Die Prämie ist Teil des sogenannten zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes der Großen Koalition, das zahlreiche weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorsieht. So sollen auch die örtlichen Gesundheitsämter stärker unterstützt werden. Zudem ist eine Ausweitung von Tests und Meldepflichten geplant, damit die Behörden ein besseres Bild vom Verlauf der Pandemie bekommen. Die Gesetze müssen abschließend noch durch den Bundesrat.

Die Corona-Prämie sollen Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege bekommen. Die Höhe von bis zu 1000 Euro richtet sich unter anderem nach der Arbeitszeit. Länder oder Arbeitgeber können die steuerfreie Extrazahlung auf bis zu 1500 Euro aufstocken. Einige haben das bereits angekündigt. Veranschlagt werden Kosten von rund einer Milliarde Euro. Begründet wird die Prämie damit, dass das Personal in Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie besonderen physischen und psychischen Belastungen sowie einem erhöhten Risiko, selbst an Covid-19 zu erkranken, ausgesetzt sei, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Zudem soll Arbeitnehmern, die kurzfristig Angehörige pflegen müssen, bis Ende September für 20 statt 10 Tage ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz gezahlt werden. Das Recht, wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie nicht zur Arbeit zu gehen, wird ebenso auf 20 Tage verlängert. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die daheim betreut werden, sollen zudem den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für bestimmte Aufwendungen gedacht ist, befristet auch flexibler einsetzen können. Nicht in Anspruch genommenes Geld soll länger angespart werden können.

Um ein besseres Lagebild zu bekommen, müssen Labore und Ärzte den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle melden - sondern auch negative Testergebnisse und genesene Fälle. Die Krankenkassen sollen außerdem künftig auch Corona-Tests bezahlen, wenn jemand keine Symptome hat. Vor allem im Umfeld gefährdeter Menschen wie in Pflegeheimen soll mehr getestet werden.

Für die kommende Grippesaison 2020/2021 soll eine größere Reserve an Impfstoff für die übliche Influenza eingeplant werden. Das soll verhindern, dass eine große Grippewelle mit der Behandlung von Corona-Patienten in den Kliniken zusammentrifft. Die Krise könnte auch viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Sie sollen einfacher - ohne erneute Gesundheitsprüfung - in den Ursprungstarif zurückwechseln können.

Spahn: "So viel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig"

Gesundheitsminister Jens Spahn sagte, nötig sei eine neue Balance: "So viel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig." Arbeitsminister Hubertus Heil hob eine stärkere Unterstützung für 2,5 Millionen Menschen hervor, die Angehörige zu Hause pflegen: "Wir schaffen Erleichterungen in einer schweren Zeit."

Im Bundestag bemängelte die Linke, dass eine Corona-Prämie nur an Beschäftigte in der Altenpflege gezahlt werden solle. FDP und Grüne warnten vor zu weitgehenden Befugnissen des Gesundheitsministeriums. Die AfD warf der Großen Koalition vor, mit ihrer Krisenpolitik Angst, Hysterie und Depression zu erzeugen. Spahn verteidigte dagegen die Maßnahmen: "Ein Virus wie dieses bekämpft man doch nicht, indem man es leugnet." Es sei gelungen, die Infektionsdynamik zu brechen. Das Erreichte wolle man sichern.

kev/mes/AFP
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