Corona-Maßnahme im Bundestag Kubicki warnt AfD vor Verstößen gegen Maskenpflicht

Wegen steigender Corona-Zahlen gilt auch im Bundestag eine Maskenpflicht. Die AfD ist dagegen. Nun erinnerte Bundestagsvizepräsident Kubicki daran, dass bei Verstößen hohe Ordnungsgelder fällig werden können.
Wolfgang Kubicki (FDP): "Die Abgeordneten der AfD können es gerne darauf ankommen lassen"

Wolfgang Kubicki (FDP): "Die Abgeordneten der AfD können es gerne darauf ankommen lassen"

Foto: Philipp von Ditfurth / DPA

Die AfD versucht, gegen die Maskenpflicht im Bundestag vorzugehen. Bisher blieb das jedoch ohne Erfolg. Vor Beginn der Bundestagswoche hat Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) die AfD nun davor gewarnt, gegen die Corona-Maßnahme zu verstoßen.

"Die Abgeordneten der AfD können es gerne darauf ankommen lassen", sagte Kubicki dem "Handelsblatt" . "Im Zweifel drohen ihnen allerdings Ordnungsruf, Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro oder gar der Sitzungsausschluss bei hartnäckiger Weigerung, eine Maske zu tragen." Bereits am Montag tagen zahlreiche Bundestagsausschüsse in Berlin, von Mittwoch bis Freitag kommt das Plenum zusammen.

Seit dem 6. Oktober gilt eine Allgemeinverfügung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble: In allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, muss demnach ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abgeordnete können diesen aber abnehmen, wenn sie - im Plenarsaal und in Sitzungsräumen - Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Die Vorschrift betrifft die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ebenso wie Fraktionsmitarbeiter und Abgeordnete.

Die AfD hatte bereits kurz nach der Bekanntgabe der Maßnahme angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. In der vergangenen Woche wies der Justiziariat des Bundestags eine entsprechende Unterlassungserklärung zurück.

Die Aufforderung kam per Anwaltsschreiben als "Abmahnung". 19 AfD-Abgeordnete und neun Fraktionsmitarbeiter wollten erreichen, dass Schäuble die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreibt. Schäubles Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei jedoch formell und materiell rechtmäßig, teilte die Bundestagsverwaltung am Freitag auf Anfrage mit.

Kubicki sagte nun, die AfD werde es schwer haben, gegen die Maskenpflicht juristisch vorzugehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe bereits im September erklärt, dass das Tragen der Maske "kein unzulässiger Eingriff ins freie Mandat" sei, fügte der FDP-Bundesvize hinzu. "Aber es geht der AfD ohnehin nur um politische Provokation."

asc/dpa
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