Coronakrise Bund und Länder verlängern Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni

In Deutschland sollen die Kontaktbeschränkungen grundsätzlich weiter gelten. Allerdings einigten sich Kanzlerin Merkel und die Länderchefs auch auf Lockerungen - so dürfen sich künftig Angehörige von zwei Haushalten treffen.
Mehr Freiheiten: Spaziergänger und Radfahrer auf dem Tempelhofer Feld Mitte April

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Carsten Koall/ dpa

Bund und Länder haben die wegen der Coronakrise verhängten Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings beschlossen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Telefonschalte nach SPIEGEL-Informationen eine Lockerung: Künftig sollen sich bundesweit auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen, also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Bisher war ein Treffen nur mit einer Person möglich. Beschlossen werden müssen die neuen Vorgaben noch von den Ländern. Sie gelten dann bis nach Pfingsten, Sachsen-Anhalt bleibt bei seiner neuen Regelung.

"Angesichts der niedrigen Infektionszahlen" solle der Aufenthalt im öffentlichen Raum "nicht nur allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden", heißt es in dem gemeinsamen Beschluss. Bereits getroffene Regelungen einzelner Länder sollen davon unberührt bleiben - etwa jene in Sachsen-Anhalt und in Bayern.

Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen

Außerdem soll die bisherige Öffnungsbeschränkung für Geschäfte aufgehoben werden. Damit entfällt die Höchstgrenze einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Stattdessen soll es nur noch Vorgaben geben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal, bezogen auf die Verkaufsfläche.

Dies soll dazu dienen, die Ansteckungsgefahr in den Geschäften zu verringern. Die Vorgaben zielen außerdem darauf, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum sowie im öffentlichen Nahverkehr zu begrenzen. Die Geschäfte werden zu Hygienemaßnahmen verpflichtet. Der Zutritt soll gesteuert, Warteschlangen sollen vermieden werden.

An der 800-Quadratmeter-Regel hatte es massive Kritik des Einzelhandels gegeben, der vor Wettbewerbsverzerrungen warnte. Zudem gibt es unterschiedliche Regelungen in den Ländern sowie Gerichtsurteile gegen das Verkaufsverbot.

Auch in den Bereichen Schule, Kinderbetreuung, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Arbeitsschutzmaßnahmen konnten sich Bund und Länder auf die entsprechenden Punkte aus der Beschlussvorlage des Bunds einigen (hier die Regelungen im Detail).

mes/cte/gud/dpa
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