Corona-Maßnahmen vor Weihnachten Das steht im Bund-Länder-Beschluss

Der Teil-Shutdown wird verschärft: Kontakte werden auf fünf Personen beschränkt, weniger Personen sollen auf einmal in die Läden dürfen, die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Der Überblick.
In Essen gehen viele Menschen mit Maske in der Innenstadt einkaufen

In Essen gehen viele Menschen mit Maske in der Innenstadt einkaufen

Foto: Rupert Oberhäuser / imago images

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt nicht mehr exponentiell, aber der November-Shutdown hat die Infektionszahlen nicht so stark gedrückt, wie die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten gehofft hatten. Weihnachten soll trotzdem stattfinden können, im engsten Freundes- und Familienkreis. Davor stehen weitere Einschränkungen an.

»Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung«, betonte Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend nach mehrstündigen Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder. »Geduld, Solidarität, Disziplin werden noch einmal auf eine harte Probe gestellt.«

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller appellierte an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen. »Dinge zu ermöglichen heißt ja nicht, dass alles genutzt werden muss, was möglich ist«, sagte der SPD-Politiker. Noch sei das Ende der Pandemie nicht gekommen. »Wir sind in einer Situation, wo es wirklich auch in vielen Bereichen um Leben und Tod geht.« Merkel sagte, man sei sehr davon abhängig, dass die Bürger auch weiterhin »vernünftig und solidarisch« seien. »Es ist überhaupt kein Signal der Entwarnung zu geben, sondern im Gegenteil.«

Teil-Shutdown

Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

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Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.

Mund-Nasen-Schutz

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebte öffentliche Orte – welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.

Feuerwerk

Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird »empfohlen«, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an die eigenen Bürger, beim Silvesterfeuerwerk besonders auf Mindestabstände zu achten.

Betriebsferien

Arbeitgeber werden »dringend gebeten« zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

Schulen und Kitas

Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier »deutlich mehr« als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.

Schutz von Risikogruppen und Schnelltests

Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.

Bahnverkehr

Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die »Sitzplatzkapazität« deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die »Maskenkontrollen« sollen weiter verstärkt werden, sodass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.

Finanzhilfen

Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plane Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, schreibt die Nachrichtenagentur dpa.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sagte den »Funke«-Zeitungen, die Lockerungen für Weihnachten und Silvester seien riskant. Er hoffe, dass daraus kein »Kickstarter für die Pandemie« entstehe. »Aber die Befürchtung ist, dass schärfere Regeln für diese Zeit von der Bevölkerung auch nicht akzeptiert würden.« Er räumte ein: »De facto haben wir keine Möglichkeit, die Erhaltung der Vorschriften wirksam zu kontrollieren. Daher müssen wir an die Bevölkerung appellieren – und schauen, ob es funktioniert oder nicht.«

höh/dpa
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