Verordnung Nordrhein-Westfalen entscheidet sich gegen landesweite Corona-Notbremse

Nordrhein-Westfalens Landesvater Armin Laschet (CDU)
Foto: via www.imago-images.de / imago images/Political-MomentsEigentlich haben Bund und Länder Notbremsen bei Inzidenzwerten über 100 je 100.000 Einwohner vereinbart. Nordrhein-Westfalen wird seine aber nicht ziehen – zumindest nicht landesweit. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten Corona-Schutzverordnung hervor.
Nur in Kommunen mit einer Wocheninzidenz über 100 müssen unter anderem Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen schließen. Die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte dürfen aber Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest erlauben. Diese Ausnahmemöglichkeiten müssen mit dem Gesundheitsministerium vorher abgestimmt werden.
Absage an den Bund-Länder-Beschluss
Bund und Länder hatten am Montag beschlossen, dass die vereinbarte »Notbremse« bei gestiegenen Coronazahlen konsequent umgesetzt werden müsse. Im Beschluss hieß es: »Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse konsequent umgesetzt werden.«
Das bedeutet, dass Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen wieder rückgängig gemacht werden müssen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt. Dann sollen auch wieder strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft treten.
In NRW liegt die Wocheninzidenz schon seit mehreren Tagen über 100. Bis Freitag stieg sie nach Zahlen des Landeszentrums Gesundheit auf 121,6 pro 100 000 Einwohner an.
Kein »reines Schließen« mehr
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte noch am Dienstag angekündigt, dass in Nordrhein-Westfalen die Corona-Notbremse ab Montag gezogen werde. Dabei sei das ganze Land der Maßstab, hatte er ursprünglich gesagt. In Corona-Hotspots werde es noch zusätzliche Maßnahmen geben. Laschet hatte aber auch gesagt, dass im Kampf gegen Corona ein neues Kapitel aufgeschlagen werden müsse. Das »reine Schließen« sei an seine Grenzen gekommen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte zuletzt an die Länder appelliert, die vereinbarte »Notbremse« bei hohem Infektionsgeschehen konsequent anzuwenden. Doch nicht alle Länder hatten sich zuletzt an das Vorhaben gehalten: Berlin etwa sieht trotz einer Inzidenz von über 100 davon ab, Öffnungen rückgängig zu machen. Hamburg hatte dagegen bereits vor einer Woche die Lockerungen gestoppt. Brandenburg schrieb die Notbremse nicht in die Corona-Verordnung und setzte auf die Eigenverantwortung der Landkreise.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte kürzlich der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«: »Die Notbremse muss für alle gelten. Und zwar konsequent.« Auch Intensivmediziner fordern einen bundesweiten Lockdown.