Glossar zur Pandemie Zentrale Begriffe der Coronakrise - und was sie bedeuten

Besucher des Isemarktes in Hamburg
Foto: Axel Heimken/ DPAIn einigen europäischen Ländern gelten inzwischen Ausgangssperren zur Virusbekämpfung. Wie streng diese Sperren gehandhabt werden, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland haben sich vor Kurzem die Bundesländer und die Bundesregierung auf Ausgangsbeschränkungen geeinigt, die jedoch nicht so weitgehend sind wie etwa in Frankreich. Bei der aktuellen Umsetzung und auch der Benennung gelten jedoch auch in den Bundesländern regionale Unterschiede.
Das Grundgesetz kennt den Begriff Ausgangssperre per se nicht. Es gibt jedoch rechtliche Möglichkeiten, die Bewegungsfreiheit der Menschen einzuschränken. Zuallererst seien das hier maßgebliche Infektionsschutzgesetz sowie die Katastrophenschutzgesetze der Länder genannt. Mit ihnen können die Bundesländer etwa bis zum Ende der Gefahr in außergewöhnlichen Notlagen bestimmte Grundrechte einschränken, mithin auch die Bewegungsfreiheit des Menschen. Die Details werden in den entsprechenden Allgemeinverfügungen oder Erlassen der Länder definiert. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen in Deutschland lesen Sie hier.
Um die Ausbreitung einer Seuche verhindern zu können, ist es notwendig, den Ansteckungsweg eines Erregers ausfindig zu machen, das nennt sich Contact Tracing (Kontaktnachverfolgung).
Im konkreten Fall des Coronavirus müssen also alle engeren Kontakte einer positiv getesteten Person gefunden werden, und zwar für den Zeitraum, in dem die Person tatsächlich ansteckend war. Im Fokus der Mediziner und Gesundheitsämter stehen dabei Familienmitglieder, Sexualkontakte, Kollegen, Kommilitonen, Mitreisende - alle, die sich länger als etwa eine Viertelstunde in weniger als zwei Meter Abstand zu der Person befanden.
Das ist eine detektivische Arbeit, die zu einem möglichst lückenlosen Kontaktprotokoll führen soll. Es wird dann alles unternommen, um diese Kontaktpersonen anzusprechen und sie entweder in häusliche Isolierung zu schicken oder zu behandeln. Ziel ist es, die Kette der Ansteckung zu unterbrechen. Je früher und engmaschiger das Contact Tracing funktioniert, desto größer sind die Chancen im Kampf gegen das Virus.
Coronaviren sind eine Virusfamilie, zu der auch das derzeit weltweit grassierende Virus Sars-CoV-2 gehört. Da es anfangs keinen Namen trug, sprach man in den ersten Wochen vom "neuartigen Coronavirus".
Die WHO gab ihm den Namen "Sars-CoV-2" ("Severe Acute Respiratory Syndrome"-Coronavirus-2). Mit der Bezeichnung ist das Virus gemeint, das Symptome verursachen kann, aber nicht muss.
Die durch Sars-CoV-2 ausgelöste Atemwegserkrankung wurde "Covid-19" (Coronavirus-Disease-2019) genannt. Covid-19-Patienten sind dementsprechend Menschen, die das Virus Sars-CoV-2 in sich tragen und Symptome zeigen.
Die Desinfektion ist die Verhinderung einer Ansteckung durch das Abtöten von Krankheitserregern - etwa Bakterien, Pilze oder Viren.
Um sich prophylaktisch gegen Sars-CoV-2 zu schützen, sind entsprechend viruzide Mittel geeignet, solche also, die speziell Viren unschädlich machen.
Experten und Behörden empfehlen zur Vorsorge in der gegenwärtigen Situation vor allem aber allgemeine Hygienemaßnahmen - etwa regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife.
Denn bei Sars-CoV-2 handelt sich um ein sogenanntes behülltes Virus, dessen Erbgut von einer Lipidschicht umgeben ist, die empfindlich auf Seife reagiert. Umfassende Informationen zum Thema Hygiene im Zusammenhang mit dem Coronavirus bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung .
Das Bundesinnenministerium hat beschlossen, die Grenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark ab dem 16. März 2020 wieder einzuführen. Das ist eine besondere Maßnahme, denn all die Länder sind eigentlich Teil des sogenannten Schengenraums.
Seit 1995 gibt es im Rahmen des Schengener Abkommens zwischen den mittlerweile 26 Mitgliedstaaten keine Personenkontrollen mehr an den Binnengrenzen. Das Abkommen wird durch die jüngsten Maßnahmen jedoch nicht ausgesetzt. Denn es lässt eine zeitlich begrenzte Wiedereinführung von Personenkontrollen an den Grenzen zu, wenn "eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" vorliegt. Und genau darauf bezieht sich das Bundesinnenministerium aktuell.
Die Grenzen werden zudem nicht abgeriegelt. Warenverkehr und Berufspendler sollen weiterhin die Grenzen passieren können. Eine Grenzschließung bedeuten die Kontrollen daher nur für Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, und für solche "ohne triftigen Reisegrund".
Außer Deutschland haben bereits etliche Staaten des Schengenraums und der Europäischen Union begonnen, ihre Grenzen wieder zu kontrollieren. Jüngst haben die EU-Staats- und Regierungschefs außerdem beschlossen, Einreisen aus Nicht-EU-Staaten für 30 Tage nicht mehr zuzulassen.
Ausgenommen davon sind EU-Staatsangehörige und deren Angehörige sowie Staatsangehörige der Schengen-Partner Norwegen, der Schweiz, Lichtenstein und Island sowie Briten - sie alle dürfen zum Beispiel Deutschland zur Heimreise passieren. Gleiches gilt für Leute, die zwar Drittstaatsangehörige sind, aber ein längerfristiges Aufenthaltsrecht in diesen Staaten haben.
Der Begriff Epidemie wird verwendet, wenn unkontrolliert und vermehrt Erkrankungsfälle in einer bestimmten Region oder innerhalb einer bestimmten Gruppe auftreten. Häufig handelt es sich dabei um Infektionskrankheiten.
In der Regel kommt es nach einem starken Anstieg der Fallzahlen irgendwann auch wieder zu einem Rückgang. Es gibt aber auch Epidemien, deren Fallzahlen sich langsam steigern oder die zurückgehen.
Die Pandemie bezeichnet in der Regel eine überregionale Erkrankungswelle über mehrere Ländergrenzen und Kontinente hinweg mit einer sehr großen Zahl an Erkrankten. Dabei handelt es sich meist um ein neuartiges Virus, gegen das der Mensch noch keine ausreichende Immunität entwickeln konnte.
Gemeint ist die Zeit zwischen einer Ansteckung mit einem Virus und dem tatsächlichen Ausbruch der Erkrankung. Im Fall von Sars-CoV-2 dauert die Inkubationszeit bis zu zwei Wochen.
Das erklärt, warum Kontaktpersonen von Infizierten oder Rückkehrer aus Risikogebieten bei begründetem Verdacht für diesen Zeitraum unter häusliche Quarantäne gestellt werden.
Oft kommt es jedoch deutlich früher zu einem Ausbruch der Krankheit. Laut Robert Koch-Institut (RKI) beträgt die mittlere Inkubationszeit fünf bis sechs Tage.
Die Katastrophenschutzbehörden können bei extremen Bedrohungen für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung, Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung den Katastrophenfall ausrufen.
Je nach Bundesland und abhängig davon, wie groß das betroffene Gebiet ist, sind das Innenministerium, die Regierungspräsidien oder die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeister zuständig. Die notwendigen Aktivitäten können dann unter der Führung einer Behörde gesteuert werden.
Einsätze von Feuerwehren oder Technischem Hilfswerk etwa werden koordiniert. Dies und auch der Zugriff auf die zum Teil ehrenamtlichen Kräfte solcher Organisationen ist im Katastrophenfall in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder geregelt.
Behörden kann es dann auch erlaubt sein, ein Katastrophengebiet zu räumen oder zu sperren. Zahlreiche Grundrechte können eingeschränkt werden. In der Vergangenheit haben Kommunen wiederholt den Katastrophenfall ausgerufen, etwa bei Hochwasser oder Schneekatastrophen. Zum ersten Mal in der Geschichte hat vor einer Woche Bayern landesweit diesen Fall ausgerufen.
Der Bund kann den für Katastrophenschutz zuständigen Ländern Katastrophenhilfe leisten. In den Absätzen 2 und 3 des Artikels 35 des Grundgesetzes ist geregelt, dass die Länder auch auf Kräfte der Bundeswehr oder der Bundespolizei zugreifen können. Ebenso kann der Bund bei länderübergreifenden Katastrophen Bundesländern die Weisung erteilen, Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen, und selbst Bundespolizei und Bundeswehr einsetzen.
Die wesentlichen bundesrechtlichen Regelungen finden sich im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz. Beim Bundesinnenministerium ist hierfür das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingerichtet.
Laut Innenministerium handelt es sich bei Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) um "Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen".
Gemeint sind solche Institutionen, deren Ausfall schwere Folgen nach sich ziehen könnten - von Versorgungsengpässen bis hin zu Störungen der öffentlichen Sicherheit. Kritische Infrastrukturen gilt es deshalb insbesondere in Krisen- oder Katastrophenfällen zu schützen, um beispielsweise weiterhin die Gas- oder Stromversorgung zu gewährleisten.
Andere wichtige Sektoren sind der Transport und Verkehr mit seinen Logistikprozessen, die Wasserversorgung oder der Lebensmittelhandel.
Hinzu kommen das Finanz- und Versicherungswesen, der Staat und seine Verwaltung, das Gesundheitswesen, die Telekommunikation oder die Presse.
Für Menschen, die in Kritischen Infrastrukturen arbeiten, gilt entsprechend: Sie sind systemrelevant.
Wiederholt hört man derzeit von vielen Staaten, dass sie den Notstand ausgerufen haben, durch den sie einfacher auch drastische Maßnahmen ergreifen können, um ihre Bürger vor dem Coronavirus zu schützen.
Das reicht von Veranstaltungsverboten bis hin zum Einsatz des Militärs. In den Staaten ist dafür teils auch der Begriff Ausnahmezustand üblich. Welche Befugnisse genau mit der Ausrufung des Notstandes verbunden sind, variiert von Staat zu Staat. Meist ist damit auch eine Bündelung von Zuständigkeiten bei der Regierung oder dem Staatsoberhaupt verbunden. Immer aber handelt es sich um die teilweise Außerkraftsetzung von Verfassungsnormen und vor allem von Grundrechten.
Das Grundgesetz kennt den Begriff Ausnahmezustand nicht. Im Mai 1968 verabschiedete der Bundestag die sogenannte Notstandsverfassung, mit der einige Artikel des Grundgesetzes geändert oder neu eingeführt wurden.
Die Notstandsverfassung regelt die Voraussetzungen für verschiedene Not- und Krisenfälle. Das Grundgesetz unterscheidet dabei den äußeren Notstand, zum Beispiel durch eine militärische Bedrohung (Verteidigungsfall), den inneren Notstand, etwa durch terroristische Angriffe, die eine Gefahr für den Bestand des Bundes oder eines Landes darstellen, sowie den Naturkatastrophen- oder Unglücksfall, auch ziviler Notstand genannt.
Die Normen der Notstandsverfassung erlauben in der Regel die Verlagerung von Zuständigkeiten und Kompetenzen und ermöglichen teilweise verkürzte Verfahren. Außerdem können stets bestimmte Grundrechte eingeschränkt werden.
Artikel 35 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes ermöglicht etwa bei besonders schweren oder Landesgrenzen überschreitenden Naturkatastrophen oder Unglücken eine zuständigkeitsüberschreitende Zusammenarbeit von Bund und Ländern für die Anforderung von Polizeikräften, anderer Verwaltungseinrichtungen beziehungsweise den Einsatz von Bundeswehreinheiten.
Bezeichnet im Gesundheitsbereich die vorübergehende Isolierung des Einzelnen zum Schutze der Allgemeinheit. Wer Überträger einer ansteckenden Krankheit ist oder auch nur im Verdacht steht, eine Krankheit übertragen zu können, der kann in Deutschland behördlich unter Quarantäne gestellt werden, um weitere Ansteckungen zu unterbinden.
Rechtlich geregelt ist die Anordnung einer Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt im Infektionsschutzgesetz. In der aktuellen Coronakrise werden 14-tägige häusliche Quarantänen sowohl für Erkrankte als auch für all jene angeordnet, die Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Erkrankten hatten.
Wichtig ist: Eine Quarantäne-Anordnung ist keine Empfehlung, wer gegen sie verstößt, macht sich strafbar und muss mit Geld- und im Extremfall sogar mit Freiheitsstrafen rechnen. Für Erwerbstätige, die durch die angeordnete Quarantäne einen Verdienstausfall haben, gilt in der Regel ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Das BBK informiert hier über das Thema häusliche Quarantäne.
Umfasst alle Menschen, bei denen ein schwerer oder sogar tödlicher Verlauf von Covid-19 wahrscheinlicher ist als bei anderen. Zur Risikogruppe gehören insbesondere ältere Menschen ab 50 Jahre. Mit zunehmendem Alter erhöht sich auch das Risiko stetig.
Besonders gefährdet sind darüber hinaus unabhängig vom Alter Menschen, die gesundheitlich vorbelastet sind. Etwa durch Herzkreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes, Asthma, chronische Bronchitis, Leber- oder Nierenerkrankungen.
Auch Menschen mit einem geschwächten Immunsystem tragen ein höheres Risiko, ebenso wie Raucher. Keiner vergleichsweise größeren Gefahr sind laut Robert Koch-Institut und nach momentanen Erkenntnissen schwangere Frauen und Kinder ausgesetzt. Informationen des RKI zu den Risikogruppen finden Sie hier .
Bedeutet die Vermeidung von sozialen Kontakten. Das "Social Distancing” ist derzeit eine der am dringendsten von Virologen empfohlenen Maßnahmen zur Begrenzung des Infektionsgeschehens. Der Hintergrund ist denkbar einfach: Menschen, die räumlich nicht in Kontakt miteinander treten, können einander auch nicht mit dem neuartigen Virus infizieren. Wo sich ein Aufeinandertreffen im Alltag nicht verhindern lässt, sollte deshalb darauf geachtet werden, mindestens einen, wenn möglich zwei Meter Abstand zu anderen zu halten. Oberstes Ziel des "Social Distancing” ist es, die Ansteckungskurve zu verflachen, sodass sich die Zahl der Neuinfektionen und die Kapazitäten des Gesundheitssystems so gut wie möglich die Waage halten. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Gesundheitsämter rechtlich befugt, "Social Distancing”-Maßnahmen anzuordnen. Dazu zählen unter anderem Schulschließungen oder das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen.
Das Wort leitet sich ab aus dem französischen "trier": aussuchen. Gemeint ist ein Verfahren, mit dem medizinische Hilfe bei nicht ausreichender Zahl an Helfern oder Material priorisiert wird.
Gerade verbildlicht sich seine grausame Bedeutung in Norditalien, wo Ärzte entscheiden müssen, wer beatmet wird und wen man gezwungenermaßen sterben lässt.
Ursprünglich stammt das Prinzip aus der Militärmedizin. Gibt es ganz plötzlich massenhaft Verletzte, müssen Prioritäten vergeben werden. Rettungskräfte sichten die Opfer und verteilen dann zum Beispiel Armbänder, die oft mit Farben codiert sind. Rot steht für Patienten, die eine sofortige medizinische Behandlung benötigen, gelb markierte Patienten können noch etwas warten. Wer mit einem grünen Bändchen ausgestattet wurde, hat die niedrigste Behandlungspriorität und muss am längsten auf Hilfe warten. Fast nichts mehr tun die Helfer für Blau. Sie sind so schwer erkrankt, dass die Behandlung unter den gegebenen Umständen sinnlos wäre.
Es handelt sich um eine Infektion, die bei direkterem persönlichen Kontakt entsteht. Die Übertragung geschieht dabei durch infektiöse Tröpfchen, die durch Atmen, Küssen, Sprechen, Husten oder Niesen abgesondert werden und über die Luft zu anderen Personen gelangen - indem sie etwa eingeatmet werden oder auf Schleimhäute treffen.
Die Tröpfcheninfektion wird vom RKI als der Hauptübertragungsweg für Sars-CoV-2 eingeschätzt. Dass sich die Viren zusätzlich auch über Schmierinfektionen übertragen, ist indes nicht ausgeschlossen. Dies könnte etwa dann geschehen, wenn ein Infizierter in die Hand hustet und damit anschließend beispielsweise einen Türgriff betätigt, der dann wiederum von einem Gesunden angefasst wird.
Mediziner raten deshalb dazu, aktiv darauf zu achten, sich nicht mit den Händen ins Gesicht zu fassen. Auch auf Händeschütteln solle man unbedingt verzichten.
In den sozialen Medien hat sich das Hashtag #FlattenTheCurve (die Kurve abflachen) etabliert. Ziel dieses digitalen Massen-Appells ist es, den Anstieg der weltweiten Corona-Infektionen zu drosseln.
Schon früh haben Virologen vor den Folgen einer exponentiellen Ansteckungskurve gewarnt. Damit ist ein Wachstum gemeint, das von Tag zu Tag immer um ein Mehrfaches seiner selbst ansteigt. Sehr anschaulich zeigt das beispielsweise die "Washington Post" in einem "Corona-Simulator ".
Beispielhaft ist das so zu verstehen: Steckt ein Infizierter einen Gesunden an, so stecken in der Folge zwei Infizierte vier Gesunde an und anschließend vier Infizierte acht Gesunde und so weiter. Ein derartiger Verlauf der Infektionen setzt das Gesundheitssystem unter Druck.
Denn wenn die Fallzahlen weiterhin exponentiell ansteigen, werden innerhalb kürzester Zeit auch sehr viele Menschen gleichzeitig klinisch betreuungsbedürftig. Dies zu verhindern, ist politisch gegenwärtig das Gebot der Stunde.
Sämtliche Maßnahmen, die nun vielerorts zur Bekämpfung des Infektionserregers angeordnet werden - von Quarantänen über Veranstaltungsverboten bis hin zu Beschränkungen des Grenzverkehrs -, werden mit diesem Ziel begründet. Gelingt es, so die Argumentation von Experten und Entscheidungsträgern, die Ansteckungskurve abzuflachen, verteilen sich die Fallzahlen auf einen längeren Zeitraum und somit auch die Anforderungen an die Krankenhäuser.
Autoren: Almut Cieschinger, Claudia Niesen, Lukas Stern
Mitarbeit: Sandra Öfner, Mara Küpper