Corona-Pandemie Innenminister fordern Demo-Obergrenze

Während die Ministerpräsidenten über Lockerungen diskutieren, sehen die Innenminister die Corona-Lage »mit großer Sorge« – und schlagen nach SPIEGEL-Informationen vor, die Zahl der Teilnehmer bei Versammlungen zu begrenzen.
Foto: Jonas Güttler / dpa

Die Innenminister von Bund und Ländern dringen auf strengere Einschränkungen bei Demonstrationen in der Corona-Pandemie. Das geht aus einem Beschluss hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Die Innenministerkonferenz hat ihn dem aktuellen Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz geschickt, Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD).

»Personenobergrenzen bei Versammlungen als wirksame Infektionsschutzmaßnahme« ist das Papier überschrieben. Die Innenminister betrachteten »das außerordentlich dynamische Infektionsgeschehen mit großer Sorge«, heißt es darin.

Die Versammlungsfreiheit sei »zweifelsfrei ein herausragendes Gut«, und auch in Pandemiezeiten müssten Demonstrationen »grundsätzlich möglich sein«, befinden die Innenminister. »Gleichzeitig müssen Versammlungen jedoch epidemiologisch vertretbar bleiben«, heißt es in dem Beschluss. Denn der Staat habe auch eine »Pflicht zum Schutz von Leib und Leben der Versammlungsteilnehmenden, der polizeilichen Einsatzkräfte und der Allgemeinheit.«

Als mahnendes Beispiel nennt die Innenministerkonferenz Großdemos in Berlin und Leipzig. Dort waren im vergangenen Herbst Zehntausende Corona-Leugner und Gegner der Regierungsmaßnahmen auf die Straße gegangen, viele hielten sich nicht an Abstandsregeln oder Mundschutzpflicht. Eine Studie des ZEW Mannheim und der Berliner Humboldt-Universität  kam später zu der Einschätzung, dass infolge der beiden Demonstrationen 16.000 bis 21.000 zusätzliche Infektionen verursacht worden sein könnten.

Die Innenminister zweifeln laut dem Beschluss vom Dienstag, dass eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz und das Einhalten von Abstandsregeln bei Demos immer ausreicht. Um weitere Corona-Infektionen zu verhindern, könnten je nach aktuellem Inzidenzwert deshalb auch »Beschränkungen der Teilnehmendenzahl« notwendig werden. Dies könnten entweder die Versammlungsbehörden vor Ort im konkreten Einzelfall entscheiden – oder es könne in den Corona-Verordnungen der Länder geregelt werden.

Manche Bundesländer haben bereits eine Obergrenze bei Versammlungen in ihren Schutzverordnungen verankert. In Schleswig-Holstein liegt diese bei 100 Personen, in Sachsen inzwischen bei 1000. Andere Länder wie Berlin, Baden-Württemberg oder Thüringen kennen bislang keine festen Teilnehmergrenzen.

wow
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