Wegen Omikron RKI drängt auf »maximale Kontaktbeschränkungen«

RKI-Chef Lothar Wieler
Foto: ANNEGRET HILSE / REUTERSDas Robert Koch-Institut (RKI) hat sich angesichts der Ausbreitung der Coronavirusvariante Omikron für deutliche Maßnahmen ausgesprochen. In einem Tweet empfahl das RKI unter anderem »maximale Kontaktbeschränkungen« und »maximale infektionspräventive Maßnahmen«.
Strategie Ergänzung zu #ControlCOVID zur Bewältigung der aktuell in Deutschland beginnenden pandemischen Welle mit der #SARSCoV2-Variante #Omikron.
— Robert Koch-Institut (@rki_de) December 21, 2021
➡️https://t.co/n3yDtRJdmO pic.twitter.com/ADN6Q7wXwT
Auch die Booster- und Erstimpfungskampagne müsse mit maximaler Geschwindigkeit fortgeführt werden. Reisen sollten auf das unbedingt Notwendige reduziert werden. Zudem sprach sich das RKI für eine »intensive Begleitkommunikation zum Verständnis der Maßnahmen« aus.
Von dem Institut heißt es, dass die Omikron-Variante des Coronavirus bereits Anfang Januar 2022 die Mehrzahl der Infektionsfälle in Deutschland ausmachen könnte. Das RKI rechnet demnach mit mehreren Zehntausend Infektionsfällen täglich.
Kontaktbeschränkungen ab dem 28. Dezember geplant
In einer Beschlussvorlage für das Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Länderchefs, die dem SPIEGEL vorliegt, sollen etwa spätestens ab 28. Dezember Klubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten werden. Ebenfalls ab 28. Dezember sollen sich nur noch maximal zehn geimpfte und genesene Personen privat treffen dürfen – im Innen- wie Außenbereich. Kinder bis 14 Jahre sollen nicht mitgezählt werden. Es ist allerdings immer noch möglich, dass die Beschlussvorlage vor Beginn des Treffens am Dienstag noch weiter verändert oder ergänzt wird.
Zuletzt hatten sich Stimmen für härtere Maßnahmen als jene, über die Bund und Länder ab dem Nachmittag beraten werden, gemehrt. So hatte etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gesagt, der bisher vorliegende Entwurf für die Bund-Länder-Runde decke »die Dimension einer möglichen Herausforderung nur bedingt ab«. Er forderte von der Ampelkoalition »ein rasches Signal für die Impfpflicht«.
Diese Impfpflicht müsste allerdings ohnehin der Bundestag beschließen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge, sprach sich für Beschränkungen des öffentlichen Lebens bereits über Weihnachten aus.
Söder »höchst irritiert« über Bundesregierung und RKI
Söder hat sich zudem »höchst irritiert« über die Kommunikation von Bundesregierung und Robert Koch-Institut geäußert. Es sei »extrem unglücklich«, wenn es quasi im Stundenrhythmus neue Botschaften gebe, sagte er nach einer Kabinettssitzung in München. All dies mache einen etwas unkoordinierten Eindruck. »Wenn sich das Ministerium und die wichtigste Behörde widersprechen, hinterlässt das mehr Fragezeichen als Ausrufezeichen.«
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) forderte den Bundestag auf, erneut die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu beschließen. »Ich frage mich, wann, wenn nicht jetzt?«, sagte Kretschmann. Ein entsprechender Beschluss sei schon am Mittwoch in einer Sondersitzung möglich.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte dagegen vor einem weiteren Lockdown. »Wir müssen alles tun, um einen erneuten Lockdown zu verhindern«. Die Co-Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, plädierte für die Vorbereitung auf mögliche Personalausfälle etwa im Gesundheitsbereich durch eine erneute Pandemiewelle. »Gemeinsam mit Bund und Ländern muss schnell darüber beraten werden, ob und wie Kräfte etwa des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes oder anderer Verbände eingebunden werden können«, sagte Haßelmann.
Hamburg führt Kontaktbeschränkungen ab Heiligabend ein
In Hamburg werden bereits ab Freitag, Heiligabend, Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene gelten. Dann dürfen sich nur maximal zehn Personen bei privaten Zusammenkünften und Feiern treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.
Ebenfalls ab dem 24. Dezember werden Tanzveranstaltungen untersagt. Und für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. An Silvester gilt die Sperrstunde ab 1 Uhr am Neujahrstag.