Coronalockerungen über Pfingsten Diese Urlaubsregeln gelten in den einzelnen Bundesländern

Schiffe gucken ist erlaubt: Ein Paar auf der Insel Poel in Mecklenburg-Vorpommern
Foto:Jens Büttner/ dpa
Die Inzidenzwerte in Deutschland sind im Sinkflug – ausgestanden ist die Coronapandemie aber noch lange nicht. Trotzdem erlauben viele Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in ihren Ländern pünktlich zum Pfingstwochenende wieder Lockerungen bislang bestehender Maßnahmen.
Weiterhin gilt die bundeseinheitliche Notbremse als wichtigstes Kriterium: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, greifen dort ab dem übernächsten Tag bundeseinheitliche Maßnahmen: Restaurants und Hotels bleiben geschlossen.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz hingegen stabil unter 100, entscheiden die Länder über einzelne Corona-Lockerungen. Mancherorts betrifft das nur Ladenöffnungen oder die Außengastronomie – in anderen Regionen sind auch Hotels bereits wieder offen.
Diese Corona-Lockerungen gelten an Pfingsten in den einzelnen Bundesländern – ein Überblick
Baden-Württemberg: Liegen die Coronazahlen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. Seit dem vergangenen Samstag dürfen auch Hotels und Pensionen in Land- und Stadtkreisen mit einer Inzidenz unter 100 an fünf Werktagen nacheinander unter Auflagen wieder öffnen. Die Betriebe dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Gäste empfangen. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden.
Bayern: In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 5-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Coronatest und regelmäßige weitere Tests während des Aufenthalts. Biergärten und die Außengastronomie dürfen bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen.
Berlin: In Berlin dürfen seit Mittwoch Museen und Gedenkstätten wieder öffnen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Unter anderem sind touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge im Freien wieder möglich. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis und ein vorab gebuchter Termin. Ab Mittwoch dürfen auch Kinos, Theater und Konzerthäuser Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Personen anbieten. Ab dem 21. Mai dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen – allerdings mit negativem Test oder vollständigem Impfschutz.
Brandenburg: Die Landesregierung hatte am Dienstag erste Lockerungen der Coronaregeln bekannt gegeben. So ist ab Freitag vor Pfingsten für zwei Haushalte das Übernachten in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten mit eigenen Sanitäranlagen erlaubt, wenn die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche stabil unter 100 liegt sowie ein Hygienekonzept und Negativtests vorliegen. Hotels und Pensionen können noch nicht öffnen – Gleiches gilt für Bäder und Thermen.
Bremen: Restaurants dürfen ab Freitag wieder ihre Außenbereiche öffnen. Dabei solle ein besonderes Schutzkonzept gelten, sagte Bürgermeister Andreas Bovenschulte nach einer Senatssitzung am Dienstag: Bei einer tagesaktuellen Inzidenz von über 50 sei ein aktueller Coronatest erforderlich, bei einer Inzidenz unter 50 nicht.
Auch Hotels und Pensionen dürfen für negativ getestete Touristen öffnen. Zu Kultur-, Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen unter freiem Himmel dürften bis zu 100 Zuschauer kommen. Für den Fall, dass die Inzidenz dauerhaft unter 50 sinkt, könnten auch Innengastronomie und Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen in Innenräumen erlaubt werden.
Hamburg: Die Hansestadt hatte zunächst die nächtlichen Ausgangssperren aufgehoben, nun dürfen am Wochenende unter strengen Auflagen die Außengastronomie und der Einzelhandel wieder öffnen. Voraussetzung für das Shoppen ist jedoch eine nach Ladengröße begrenzte Kundenzahl und die Abgabe persönlicher Daten zur Kontaktnachverfolgung. Das gilt auch für die Außengastronomie, bei der maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen dürfen. Negative Coronatests seien nicht erforderlich, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).
Zudem sollen sogenannte körpernahe Dienstleistungen und der praktische Fahrunterricht wieder möglich sein. Dort sind jedoch negative Coronatests vorzulegen. Nach dem Stufenplan der rot-grünen Regierung sollen zu Pfingsten auch wieder fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen können und die abstandsunabhängige Maskenpflicht in Parks und Grünanlagen wegfallen. Außerdem dürfen wieder bis zu 20 Kinder Sport im Freien und 10 Erwachsene kontaktfreien Gruppensport an der frischen Luft treiben.
Hessen: In Landkreisen mit stabilen Inzidenzen unter 100 können Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze wieder unter Auflagen öffnen. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräumen gilt: Eine Auslastung mit maximal 60 Prozent, ein Coronatest bei Anreise und zweimal pro Woche. Auch die Außengastronomie ist wieder erlaubt.
Bei Werten unter 50 treten Lockerungen der zweiten Öffnungsstufe in Kraft: Cafés und Restaurants können Gäste dann wieder auch in ihrem Innenbereich begrüßen (mit Test- oder Impfnachweis), im Außenbereich ist ein Test empfohlen. Neben den Restaurants dürfen auch Geschäfte wieder für eine begrenzte Anzahl an Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminvergabe öffnen. Außerdem dürfen sich wieder zwei Haushalte oder zehn Menschen treffen – Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen.
Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag an wieder öffnen – außen und innen. Von diesem Donnerstag an dürfen sich wieder Menschen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen.
Auch einheimische Dauercamper sollen nach Plänen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) von Pfingsten an wieder über Nacht auf den Plätzen bleiben können. Der Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet.
Niedersachsen: In Niedersachsen sind Tourismus und Gastronomie wieder vorsichtig geöffnet worden. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung des Bundeslands, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt. Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss am Dienstag. Geöffnet hat zudem die Außengastronomie, all dies kombiniert mit einer Testpflicht. Tagesausflüge sind uneingeschränkt möglich, auch für Einwohner anderer Bundesländer.
Nordrhein-Westfalen: In NRW sollen Hotels und Pensionen für private Gäste bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Sie können aber nur bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 50 fallen die Kapazitätsbegrenzungen für Hotels weg. Bei unter 100 darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100.000 Einwohner, darf auch wieder drinnen bedient werden.
Rheinland-Pfalz: Ab einer Inzidenz von unter 100 sind in den Kreisen Übernachtungen in Ferienwohnungen und im Wohnwagen erlaubt. Hotels können gebucht werden, wenn Frühstück auf dem Zimmer möglich ist. Auch ein eigenes Bad muss vorhanden sein. Erforderlich ist auch ein negativer Test bei Anreise, der alle 48 Stunden nachgeholt werden muss.
Von Pfingstsamstag an sind auch wieder kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport (im Freien mit Test) erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen mit festen Sitzplätzen und ausreichend Abstand. Bei einer Inzidenz von unter 50 darf die Gastronomie auch innen wieder öffnen, mit Abstand, Test und Maske.
Saarland: Der Einzelhandel, die Außengastronomie und eine Vielzahl an Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Museen, Kinos, Theater, Zoos und Fitnessstudios dürfen unter Hygieneauflagen öffnen. Um die Angebote nutzen zu können, ist in der Regel ein negativer Coronatest erforderlich. Beherbergungen zu touristischen Zwecken sind bis auf Weiteres jedoch untersagt.
Sachsen: Touristische Übernachtungen sind nur auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen erlaubt. Bei Anreise muss ein Test vorgelegt werden. Biergärten und Restaurants dürfen im Außenbereich öffnen – sitzen zwei Hausstände am Tisch, müssen aktuelle Tests aller vorliegen. Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Fällt sie unter 50 entfallen Terminbuchungen, Tests und Kontakterfassungen der Besucher.
Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalts Landesregierung will nach Pfingsten weitere Öffnungen in Gebieten mit niedrigen Coronazahlen ermöglichen. »Wir wollen im Bereich zwischen 50 und 100 weitere Möglichkeiten eröffnen«, kündigte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) an. Konkret will die Landesregierung eine Spanne zwischen den Inzidenzwerten 50 und 100 festlegen, in der sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt über einen bestimmten Zeitraum bewegen muss, um weitere Öffnungen erlauben zu dürfen. Mit einem negativen Testergebnis sollen wieder Urlaub in Hotels und Restaurantbesuche im Innenbereich möglich werden.
Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland seit Montag wieder offen. Auch in weiteren Bereichen wird das öffentliche Leben normalisiert. Gefordert sind aber neben Hygieneauflagen wie dem Tragen von Schutzmasken in bestimmten Situationen vor allem negative Coronatests vor der Anreise und dann alle drei Tage. Überall im Land ist bereits die Außen- und unter gewissen Voraussetzungen auch die Innengastronomie erlaubt.
Thüringen: Hotels bleiben weiter geschlossen, aber über Pfingsten sollen Besuche auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen möglich bleiben, wenn die Zahlen weiter stabil unter 100 bleiben. Dann sind auch Besuche im Biergarten erlaubt. Außerdem dürfen Restaurants oder Cafés ihre Terrassen öffnen. Gäste müssen sich allerdings vorher anmelden.