Coronakrise Bund will Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli verlängern

Die individuellen Vorsichtsmaßnahmen gegen die Corona-Epidemie in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin gelten. Doch im Detail sind einige Lockerungen vorgesehen.
Café an der Spree in Berlin: wieder gut besucht

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Foto: Jochen Eckel/ imago images

Ein bisschen von beidem: Der Bund will die Corona-Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli verlängern, dabei aber auch weitere Lockerungen ermöglichen. Das geht aus einer Beschlussvorlage des Kanzleramts für Beratungen mit den Ländern hervor, die dem SPIEGEL vorliegt. Zuvor hatten mehrere Medien über den Vorschlag einer Verlängerung berichtet.

Es bleibe "weiterhin entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten", heißt es in dem Papier. Diese Maßnahme solle ergänzt werden "durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen".

Um das Infektionsrisiko bundesweit gering zu halten, sollen die verbindlichen Kontaktbeschränkungen bis Anfang Juli verlängert werden - allerdings mit größeren Ausnahmen als bislang vom Bund empfohlen. Die Bundesländer gehen bei der Lockerung der Maßnahmen bereits unterschiedliche Wege. Die Position des Kanzleramts im Überblick:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum soll künftig mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände erlaubt sein. "Die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und der Personenkreis möglichst konstant zu belassen", heißt es in dem Papier. Das gelte insbesondere für Kinder, "bei denen davon ausgegangen werden muss, dass Abstands- und Hygieneregeln nicht konsequent umgesetzt werden".

  • Veranstaltungen und Versammlungen, für die eigens ein Hygienekonzept umgesetzt wird, seien davon getrennt zu betrachten.

  • Die Hygiene- und Abstandsregeln seien auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen umzusetzen, lautet die Forderung des Bunds. Die Zahl der Personen solle dabei "an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel" bemessen werden, zudem sei "für ausreichend Belüftung zu sorgen". Mehr als zehn Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände sollen nicht zugegen sein.

  • Außerdem empfiehlt der Bund: "Wo die Möglichkeit besteht, sollten die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht."

  • Weitere Kontaktbeschränkungen sollen dort erlassen werden, "wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert". Ziel sei es dann, "den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern", heißt es in der Beschlussvorlage.

Ob die Empfehlungen des Bunds von den Ländern angenommen und dann auch umgesetzt werden, ist allerdings offen. Zuletzt hatte der Vorstoß des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow für Unmut gesorgt, der bereits zum 5. Juni, also einen Monat früher, alle allgemeinen und landesweit geltenden Beschränkungen aufheben will. Spitzenpolitiker mehrerer Parteien und einige Amtskollegen Ramelows kritisierten seinen Plan scharf.

mes/dpa/AFP
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