Coronatests, Kontrollen, Strafen Das gilt jetzt bei der Einreise nach Deutschland

Ab dem 1. August sollen strengere Einreiseregeln die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bremsen. Die wichtigsten Punkte.
Automatisierte Einreisekontrolle am Flughafen: Ab August gelten neuen Regeln

Automatisierte Einreisekontrolle am Flughafen: Ab August gelten neuen Regeln

Foto: Boris Roessler / dpa

Nachweispflicht: Alle Menschen ab einem Alter von zwölf Jahren müssen künftig bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist. Und zwar entweder mit einem Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.

Virusvariantengebiete: Nach einem Aufenthalt in Gebieten, in denen neue Virusvarianten aufgetreten sind, ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht aus.

Kontrollen: Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabeihaben und bei »stichprobenhaften« Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll die Kontrolle auch während der Fahrt möglich sein. Grenzkontrollen aller Autos sind nicht geplant.

Tests: Im Ausland sind Schnelltests oder PCR-Tests möglich – auf eigene Kosten. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist für Schnelltests auf 24 Stunden.

Risikogebiete: Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit hohem Infektionsrisiko. Neben den Virusvariantengebieten sind dies »Hochrisikogebiete« mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz dafür ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von »deutlich mehr als 100«. Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren. Eine Übersicht, welche Gebiete in diese Kategorien fallen, bietet das Robert Koch-Institut  an.

Quarantäne: Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen für zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

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Anmeldepflicht: Urlauber aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten müssen sich vor der Einreise nach Deutschland weiterhin auf dem amtlichen digitalen Einreiseportal einreiseanmeldung.de  anmelden. Dort müssen auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise hochgeladen werden, sobald man sie hat.

Sanktionen: Bei Verstößen, etwa gegen die Pflicht, sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

mak/dpa
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