Corona-Pandemie Bund und Länder einigen sich auf harten Shutdown ab Mittwoch

Kanzlerin Merkel, Ministerpräsident Söder und Finanzminister Scholz: Shutdown beschlossen
Foto: Pool / Getty ImagesDer harte Shutdown im Kampf gegen das Coronavirus beginnt am 16. Dezember. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.
Die Kanzlerin sagte bei einer Pressekonferenz in Berlin, der seit Anfang November geltende Teil-Shutdown habe »nicht gereicht«. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte: »Corona ist außer Kontrolle geraten.«
Der Beschluss liegt dem SPIEGEL vor. Demnach sollen alle Geschäfte vom 16. Dezember bis 10. Januar schließen – außer jene, die den täglichen Bedarf abdecken. Dazu gehören demnach unter anderem der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken.
Für den Zeitraum gelten deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. Kinder sollen »wann immer möglich zu Hause betreut werden«. Daher werden Schulen »grundsätzlich« geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. Der Beschluss sieht allerdings Notfallbetreuung und Distanzlernen vor.
Analog ist es für Kitas geplant. Für Eltern sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.
Weihnachten im »engsten Familienkreis«
Private Treffen sind weiterhin auf fünf Personen aus zwei Haushalten zu beschränken, ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von 14 Jahren.
Eine Ausnahme bilden die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dann ist ein Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem »engsten Familienkreis« und deren Kinder bis 14 Jahren erlaubt. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge Ehegatten und sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte und die Haushaltsangehörigen der Genannten. Ein Treffen in dieser Konstellation ist laut dem Beschluss auch dann gestattet, wenn dann mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren zusammenkommen.
Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein Versammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Verkauf von Böllern und anderer Pyrotechnik ist in diesem Jahr generell verboten. Man rate »dringend« davon ab, Feuerwerk zu zünden, heißt es in dem Beschluss.
In der Öffentlichkeit gilt ein Alkoholverbot – ebenfalls vom 16. Dezember bis 10. Januar. Verstöße sollen mit einem Bußgeld belegt werden.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt eine Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang wird untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen, heißt es in dem Dokument. Der Bund unterstützte diese mit medizinischen Schutzmasken und werde Corona-Schnelltests bezahlen.
Eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen soll von den Ländern eingeführt werden. Diese seien auch für das Personal in mobilen Pflegediensten »angezeigt«, heißt es im Beschluss. In Regionen mit erhöhter Inzidenz sollen Besucher künftig einen frischen negativen Corona-Test vorweisen müssen.
Betriebe, die Körperpflege anbieten, werden geschlossen. Dazu gehören etwa Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios. Allerdings sind notwendige Behandlungen weiter möglich, gemeint sind Physio-, Ergotherapie und Logopädie sowie Podologie/Fußpflege.
Vom Lockdown betroffene Unternehmen sollen durch höhere Wirtschaftshilfen entlastet werden. Die »Überbrückungshilfe III« soll maximal 500.000 Euro betragen, vorher waren es 200.000 Euro. Die Höchstsumme ist für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Firmen vorgesehen.