Coronakrise Gesundheitsministerium legt Entwurf für Pflege-Impfpflicht vor

Es ist eine Formulierungshilfe für die Ampelkoalition: Nach SPIEGEL-Informationen macht das Gesundheitsministerium Vorschläge für eine Impfpflicht für Beschäftige in Kliniken und Heimen – inklusive dreimonatiger Übergangsfrist.
Eine Bewohnerin und eine Pflegekraft begrüßen sich im Altenheim (Archivfoto)

Eine Bewohnerin und eine Pflegekraft begrüßen sich im Altenheim (Archivfoto)

Foto: Frank Molter/ DPA

Das Bundesgesundheitsministerium hat konkrete Vorschläge für eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken vorgelegt. Nach SPIEGEL-Informationen soll dafür das Infektionsschutzgesetz geändert werden.

Die Neuregelung könnte am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Personen, die in Kliniken, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind, müssten dann einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind. Falls das nicht der Fall wäre, hätten sie Gelegenheit, es bis zum 31. März nachzuholen. Arbeitgeber sollen damit den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können.

Mit der Gesetzesänderung könnten vor allem ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Vor allem in Pflegeheimen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Covid-19-Ausbrüchen. In einem Heim in Brandenburg starben mehrere Senioren, das Personal soll nur zur Hälfte geimpft gewesen sein.

Die Formulierungshilfe des Ministeriums dient als Vorlage für die Beratungen der angehenden Ampelkoalition. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am vergangenen Donnerstag  beschlossen, »dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen«. Sie hatte die Bundesregierung aufgefordert, »dies schnellstmöglich umzusetzen«.

Der geschäftsführende Ressortchef Jens Spahn selbst hatte sich bislang ablehnend zu einer Impfpflicht in der Pflege geäußert. Der CDU-Politiker hatte darauf verwiesen, dass er zwar eine moralische Pflicht sehe, dass Beschäftigte sich impfen lassen. Eine juristische Vorgabe sah er jedoch kritisch – vor allem aus Sorge, mit zu viel Druck zu viele Pflegekräfte zu verlieren. In der Branche herrscht ohnehin schon Personalmangel.

Der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium weist eine gewisse Ähnlichkeit mit den Vorgaben zur Masern-Impfpflicht auf, die ebenfalls im Infektionsschutzgesetz hinterlegt sind. Es handelt sich nicht um einen Impfzwang, sondern eine Nachweispflicht mit Übergangsfristen. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit Bußgeldern geahndet wird.

Als wahrscheinlich gilt, dass SPD, FDP und Grüne die Vorschläge des Ministeriums noch überarbeiten werden. Vor allem die Liberalen tun sich mit einer Impfpflicht noch schwer. Inzwischen fordern aber auch immer mehr Expertinnen und Politiker eine allgemeine Impfpflicht, die über Vorgaben für Pflegeberufe weit hinausginge.

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