Bundestag Ampel-Abgeordnetengruppe legt Antrag für Impfpflicht ab 50 vor

Impfstation in München
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Bislang gibt es im Streit über eine Coronaimpfpflicht zwei Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen – einer für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und einer gegen eine Impfpflicht. Jetzt hat eine Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann den letzten noch ausstehenden Antrag vorgelegt. Vorgesehen ist eine verpflichtende Beratung sowie eine Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren.
Der dem SPIEGEL vorliegende Gesetzentwurf der Ullmann-Gruppe sieht vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal zu erweitern, um auch Skeptiker zu erreichen. Dazu werden alle erwachsenen Personen ab 18 Jahren persönlich kontaktiert und von ihren Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert. Bis zum 15. September 2022 müssen diese Menschen entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis über die Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung verfügen.
Zur Kerngruppe Ullmanns gehören mittlerweile jeweils zwei Abgeordnete aus der FDP (neben Ullmann sein Fraktionskollege Konstantin Kuhle), die Grünen Paula Piechotta und Kordula Schulz-Asche und aus der SPD die Abgeordneten Herbert Wollmann und Franziska Maschek.

FDP-Politiker Andrew Ullmann
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Ihr Vorschlag zielt auf ein zweistufiges Verfahren ab: Falls durch die Beratung keine ausreichende Impfquote erreicht werden kann, soll es rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter zu erwartenden nächsten Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren geben. Bis zum Spätsommer – der FDP-Politiker Kuhle nannte September – soll es demnach eine Evaluation der Impfquote geben. In der Begründung des Gesetzes heißt es, der zweite Schritt solle erfolgen, »sofern es die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne nach den zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erfordern«. Dieses Vorgehen muss dann laut der Vorlage gesondert vom Bundestag beschlossen werden.
Von der Pflicht zum Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung ausgenommen werden Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die permanent oder vorübergehend nicht mit einem der zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe gegen Covid-19 immunisiert werden können. Schwangere im ersten Trimenon – also in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft – sind ebenfalls ausgenommen.
Im Ullmann-Antrag heißt es, die altersbezogene Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr erfasse Personen, die sich als besonders anfällig für schwere Krankheitsverläufe nach einer Coronainfektion erwiesen hätten und deshalb mit höherer Wahrscheinlichkeit eine intensivmedizinische Behandlung bräuchten. Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Bundestag in diesem Fall einen »Zustimmungsvorbehalt« hat. Damit werde sichergestellt, dass die altersbezogene Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr für den erfassten Personenkreis nur dann ausgelöst werde, »wenn die dann aktuelle epidemiologische Lage dies gebietet«.
Alle beteiligten Politiker von FDP, SPD und Grünen lobten am Mittwoch in einer digitalen Schaltung mit den Medien den überparteilichen Ansatz ihres Gruppenantrags. Ullmann dankte den beteiligten Bundesministerien für ihre Hilfe bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs, dies sei durch ein Bundestagsbüro allein nicht leistbar.
Das Thema der Impfpflicht, so der sachsen-anhaltische SPD-Abgeordnete und Arzt Herbert Wollmann, gehöre ins Parlament. Er hoffe, dass über die Beratungspflicht sich Menschen bei Gesprächen mit den Hausärzten überzeugen ließen. Hier sei das Vertrauensverhältnis oftmals stärker als bei einem Besuch eines eher anonymen Impfzentrums, so Wollmann.
Die Impfpflicht, so die sächsische Grünenabgeordnete Paula Piechotta, müsse »in allen Regionen des Landes« umsetzbar sein, deshalb sei es für die Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig, dass der Gesetzentwurf »so überparteilich wie möglich« sei.
Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle wehrte sich gegen Vorwürfe aus Teilen der Öffentlichkeit, die Impfpflicht sei eine weitere Freiheitsbeschränkung, das Gegenteil sei der Fall: »Die Impfung ist der Weg aus den Freiheitsbeschränkungen der Pandemie heraus.« Der Jurist zeigte sich offen für Diskussionen auch mit Initiatoren des Antrags aus der Unionsfraktion, ebenso auch mit der Gruppe um den FDP-Vize Wolfgang Kubicki, die gegen eine allgemeine Impfpflicht ist. Dort gebe es etwa den Hinweis auf ein freiwilliges Beratungsgespräch, um die Impfquote zu erhöhen. »Unser Beitrag dient dazu, im Bundestag für eine Mehrheit zu sorgen«, sagte Kuhle.
Der Arzt und FDP-Politiker Andrew Ullmann erklärte, mit dem Gesetzentwurf wolle »man endlich mal vor die Welle kommen«. Es gehe nicht um eine »machtpolitische Parteienentscheidung«, sondern darum, »etwas für das Land zu erreichen«. Mit dem Beratungsgespräch, so seine Hoffnung, könne man rund 30 Prozent der bislang Ungeimpften erreichen, verwies er auf entsprechende Untersuchungen. Ullmann schloss einen Kompromiss in den kommenden Wochen, etwa mit der Unionsfraktion, nicht aus. Auch wenn es derzeit vonseiten von CDU/CSU keine Bewegung gebe, so der FDP-Politiker, so sei man gesprächsbereit.
Der Bundestag wird sich mit dieser Vorlage und den weiteren schon vorliegenden Vorschlägen erst im März beschäftigen. Allerdings sind nur die Vorschläge für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahre um eine Gruppe des SPD-Abgeordneten Dirk Wiese und der neueste Antrag der Gruppe um den FDP-Politiker Ullmann tatsächliche Gesetzesinitiativen. Die Vorschläge gegen eine allgemeine Impfpflicht rund um den FDP-Vize Kubicki und für ein dreistufiges Verfahren aus der Unionsfraktion sind lediglich Anträge ohne Gesetzeskraft.