Neues Infektionsschutzgesetz Mehrheit im Bundestag für die Notbremse

Plenarsaal des Bundestags
Foto: Michael Kappeler / dpaDie bundeseinheitliche Corona-Notbremse hat die erste parlamentarische Hürde genommen: Im Bundestag wurde das von der Koalition eingebrachte neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. 342 Abgeordnete stimmten dafür, 250 dagegen, es gab 64 Enthaltungen.
Die Notbremse legt bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen fest. Bei hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.
Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch offiziell verkündet werden.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
AUSGANGSSPERRE
In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Zwischen 22 und 24 Uhr bleibt die »im Freien stattfindende körperliche Bewegung allein« erlaubt, also zum Beispiel Joggen ohne Begleitung. Der Weg zur Arbeit oder der Arztbesuch im Notfall sind immer erlaubt.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
In der Öffentlichkeit oder Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes nur mit einem weiteren Menschen treffen, »einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres«. Erlaubt sind zudem Zusammenkünfte zwischen den Angehörigen desselben Haushalts sowie von Ehe- oder Lebenspartnern – oder wenn ein Sorgerecht wahrgenommen wird.
SCHULEN
Schüler und Lehrer müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal pro Woche testen lassen. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt.
ARBEITSWELT
Firmen müssen den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, »wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen«. Die Beschäftigten müssen dieses Angebot annehmen, »soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen«. Die Vorgabe gilt unabhängig von der Inzidenz.
Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, dem muss die Firma einmal wöchentlich einen Test anbieten. Beschäftigte mit häufigem Kundenkontakt oder in körpernahen Dienstleistungen haben bislang das Recht auf zwei Tests pro Woche. Demnächst müssen generell zwei Tests pro Woche angeboten werden.
EINZELHANDEL
Läden des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Drogerien bleiben wie bisher unabhängig von der Inzidenz geöffnet – alle anderen werden geschlossen. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist allerdings der Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich. Voraussetzung ist unter anderem ein negativer Corona-Test. Unabhängig von der Inzidenz kann bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden.
SPORT
Es ist nur die »kontaktlose Ausübung von Individualsportarten« erlaubt – und zwar allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern sind Gruppen von maximal fünf Personen zulässig. Erlaubt ist zudem der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader – aber nur ohne Zuschauer und mit Hygienekonzept.
FREIZEIT UND KULTUR
Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten bleiben ebenso geschlossen wie Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikklubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten.
ZOOS UND BOTANISCHE GÄRTEN
Die Außenbereiche solcher Einrichtungen sollen weiter öffnen können, wenn »angemessene Schutz- und Hygienekonzepte« eingehalten werden. Außerdem müssen Besucher ab sechs Jahren einen negativen Coronatest vorweisen.
WEITERE REGELUNGEN
An Veranstaltungen anlässlich von Todesfällen – etwa Beerdigungen – dürfen maximal 30 Menschen teilnehmen. Friseure und Fußpfleger dürfen auch bei Inzidenzen über 100 am Kunden arbeiten. Für Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr sind FFP2-Masken vorgeschrieben; bei Kontroll- und Servicepersonal, das Kontakt zu den Passagieren hat, reicht eine OP-Maske.
VERORDNUNGEN
Weitere Maßnahmen kann der Bund per Rechtsverordnung erlassen, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Explizit wird die Bundesregierung ermächtigt, Erleichterungen für Menschen festzulegen, die vollständig geimpft sind. Auch für negativ Getestete soll es Ausnahmen geben können.
LAUFZEIT
Das Gesetz soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, »längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021«.
KLAGEN
Wer wegen eines Verstoßes gegen die Notbremse verstößt und ein Bußgeld bekommt, kann dagegen vor einem Verwaltungsgericht klagen. Zudem gibt es die Möglichkeit der vorbeugenden Feststellungsklage. Damit lässt sich klären, ob jemand tatsächlich von der Regelung betroffen ist. Schließlich bleibt der Weg zum Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsbeschwerden angekündigt
Mehrere Politiker hatten schon vor der Abstimmung mit einer Verfassungsbeschwerde gedroht, zum Beispiel FDP-Chef Christian Lindner. Nach der Abstimmung teilte die FDP-Bundestagsfraktion mit, man werde »gegen die pauschalen Ausgangssperren in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen«.
Der SPD-Abgeordnete Florian Post kündigte dem SPIEGEL ebenfalls den Gang nach Karlsruhe an. Er wollte bei der Abstimmung gegen das Gesetz stimmen. Auch die Freien Wähler – in Bayern Koalitionspartner der CSU von Ministerpräsident Markus Söder – hatten eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Kritik an dem Gesetz wurde auch in der Debatte vor der Abstimmung laut. Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, die vorgesehenen bundeseinheitlichen Ausgangssperren seien »keine geeignete Maßnahme«.
Die Linken-Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali verwies auf den hohen Anteil von Infektionen in Betrieben. Trotzdem würden in dem Gesetz die Arbeitgeber »nicht richtig in die Pflicht« genommen.
Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink warf der Koalition vor, sie habe »zu spät, zu zögerlich gehandelt«. Die geplante bundeseinheitliche Notbremse sei »zu halbherzig und zu wenig wirksam«. Die Grünen könnten dem »am Ende so nicht zustimmen«.
Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) dagegen sprach sich für das Gesetz aus. Es werde zu Verständlichkeit und Akzeptanz der Maßnahmen beitragen. Scholz verteidigte insbesondere die Sonderregelung für die Schulen, die erst ab einem Inzidenzwert von 165 geschlossen werden sollen. Die Kinder »haben es verdient, dass wir uns um sie kümmern«, sagte der Bundesfinanzminister. Deshalb sollten die Schulen als Letztes geschlossen werden.
Die Neuregelung sei »angemessen, verhältnismäßig und geeignet«, um die Pandemie einzudämmen, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Im Kampf gegen die Pandemie müssten weiterhin Kontakte reduziert werden. »Nur wenn wir anderen begegnen, hat das Virus eine Chance, sich zu verbreiten.«