Coronakrise Sachsen verfügt Ausgangsbeschränkung

Vor der historischen Altstadtkulisse in Dresden herrscht Leere, nur die Polizei fährt Streife
Foto: Robert Michael / dpaDas Land Sachsen verschärft die Maßnahmen zur Verlangsamung der Coronavirus-Pandemie. Ab Sonntag-Mitternacht gilt für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung, wonach das Verlassen der Wohnung oder des Hauses ohne triftigen Grund untersagt ist. Das teilte Landesinnenminister Roland Wöller mit.
Wege zur Arbeit und zum Einkaufen bleiben erlaubt. Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie der Besuch des eigenen Kleingartens sind weiter möglich. Es gehe darum, die physischen Kontakte der Menschen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, sagte Wöller. Die Beschränkungen gelten zunächst für zwei Wochen.
Zuvor hatten sich Bund und Länder nach SPIEGEL-Informationen auf ein umfangreiches Kontaktverbot geeinigt. Demnach sollen Ansammlungen von mehr als zwei Menschen grundsätzlich verboten werden. Laut der Johns-Hopkins-Universität in den USA sind in Deutschland fast 24.000 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Um die Ausbreitung zu verlangsamen, gab es die Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten sowie der Bundeskanzlerin.
Zuvor hatte es Debatten um Ausgangsbeschränkungen gegeben, in der sich in den vergangenen Tagen zahlreiche Politiker zu Wort gemeldet hatten. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil wollte in der Coronakrise auf Ausgangssperren verzichten, wie er der "Welt am Sonntag" sagte. "Stellen Sie sich einmal vor, dass Familien mit mehreren Kindern in engen Wohnungen ohne Balkon und Garten gar nicht mehr an die frische Luft gehen könnten. Das ist über einen längeren Zeitraum kaum vorstellbar."
Andere pochten auf einheitliche Regelungen inklusive Sanktionen. Am Freitag war Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vorgeprescht und hatte eine landesweite Ausgangssperre verhängt. In der Folge waren Einsatzwagen der Feuerwehr und Polizei durch Straßen in Bayern gefahren und hatten die Bewohner über Lautsprecher aufgefordert, ihre Wohnungen und Häuser nicht zu verlassen.