Wegen Wahlrechtsreform CSU-Vorstand beschließt Verfassungsbeschwerde

Ministerpräsident Söder kündigte an, die Beschwerde noch vor der Sommerpause einreichen zu wollen
Foto: Peter Kneffel / dpaEinen Tag nach dem Bundestagsbeschluss zur Wahlrechtsreform hat die CSU entschieden, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der Beschluss in einer Schalte des CSU-Vorstands am Samstag erfolgte einstimmig, wie aus Teilnehmerkreisen verlautete. Die Verfassungsbeschwerde solle – wie auch eine Klage der bayerischen Staatsregierung – noch vor der Sommerpause eingereicht werden, kündigte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder an.
Der Bundestag ist zu groß – das ist seit Jahren Konsens unter den Fraktionen. Mit 736 Abgeordneten hatte das Parlament nach der vergangenen Wahl seine bisherige Rekordzahl erreicht und liegt 138 Mandate über seiner vorgesehenen Normgröße. Mit der Reform soll der Bundestag ab der nächsten Wahl 2025 dauerhaft auf 630 Mandate schrumpfen. Erreicht werden soll das, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine immer stärkere Aufblähung des Parlaments. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.
Grundmandatsklausel fällt
Zudem soll eine strikte Fünfprozentklausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgte bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Der Wegfall der Klausel könnte, je nach Wahlergebnis, auch Konsequenzen für die CSU haben, deren Direktkandidaten in Bayern traditionell die meisten Wahlkreise gewinnen. Sollte sie bundesweit unter fünf Prozent fallen, würde sie aus dem Bundestag fliegen.